Die Nutzungsrechte an zahlreichen Reihengräbern im Stadtgebiet sind abgelaufen. Es handelt sich um Reihen- beziehungsweise Urnenreihengräber, in denen bis zum 30. Juni 2002 Bestattungen erfolgt sind und deren 20-jährige Ruhefrist abgelaufen ist.
Die Angehörigen werden gebeten, die Grabmale einschließlich der Fundamente, Einfassungen sowie Bepflanzung, Grablampen und Schalen bis spätestens Freitag, 30. September 2022, abzuräumen. Erfolgt die Abräumung nicht innerhalb dieser Frist, ist die Friedhofsverwaltung gemäß der Friedhofs- und Bestattungssatzung berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Verantwortlichen abräumen zu lassen. Nicht entfernte Gegenstände oder sonstige bauliche Anlagen gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Pulheim über.
Für Informationen und Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung telefonisch unter 02238/808-376 oder die Friedhofsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter vor Ort zur Verfügung.