Pressemitteilung: Bachstraße halbseitig und Teilstück des Parkplatzes Levenkaulstraße gesperrt

Die Bachstraße wird in Höhe der Hausnummer 12 von Montag, 1. August 2022, bis voraussichtlich Freitag, 12. August 2022, halbseitig gesperrt. Grund sind Hausabbrucharbeiten. Der Verkehr wird an der Baustelle vorbeigeleitet. Im Zuge dieser Arbeiten wird auch der hintere, an den Stadtgarten angrenzende Teilbereich des Parkplatzes Levenkaulstraße als Abstellfläche für Container gesperrt. Zusätzlich ist ein Teilstück des Stadtgartens für den Publikumsverkehr in diesem Zeitraum nicht zugänglich.

6. August: Dorffest ist Geyen

Nach drei Jahren Zwangspause durch Corona wird es in diesem Jahr in Geyen wieder ein Dorffest geben. Stattfinden wird die Veranstaltung am Samstag, den 06.August 2022 in Geyen, an der Pfarrkirche Geyen.
Ab 15:00 Uhr kommen die Kids auf ihre Kosten. Auf der Bühne wird Ralf Dreßen mit seinem chinesischen Drachen die Kinder zum Tanzen und Singen einladen. Danach tourt der Kinder Express quer durch Geyen. Austoben können die Kids sich an der Hüpfburg.
Für die Erwachsenen gibt es Kaffee und hausgemachten Kuchen in der Cafeteria. Getränke- und Imbissstand laden ebenfalls zum Besuch ein.
Die Musik kommt vom Eigengewächs der Dorfgemeinschaft DJ Enrico. Für den Abend hat die Dorfgemeinschaft als Highlight mit „Don´t stop“ eine Top Coverband verpflichten können. Die Dorfgemeinschaft hofft auf schönes Wetter und freut sich auf die Besucher.

Infoveranstaltung rund um die Einschulung

Am Dienstag, 16. August 2022, findet um 19 Uhr im Dr.-Hans-Köster-Saal eine Informationsveranstaltung für Erziehungsberechtigte statt, deren Kinder im Schuljahr 2024/25 schulpflichtig werden. Interessierte erhalten Erläuterungen zu Einschulung, Sprachstands-Feststellung oder auch zum Konzept des Ganztags. Darüber hinaus werden frühzeitige Fördermöglichkeiten ebenso vorgestellt wie der Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen.

Da die Veranstaltung im vergangenen Jahr aufgrund der Coronavirus-Pandemie nicht stattfinden konnte, sind auch die Erziehungsberechtigten der Kinder eingeladen, die bereits im Schuljahr 2023/24 schulpflichtig werden.

 

BVP beantragt Rücknahme Reinigungspflicht der öffentlichen Parkbuchten durch Anliegerinnen und Anlieger

Mit der Vorlage 297/2016 wurde seinerzeit mehrheitlich beschlossen, dass die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Parkbuchten auf die angrenzenden Anliegerinnen und Anlieger übertragen wird. Diese Änderung trat zum 01.01.2017 in Kraft. Der BVP hat schon damals gegen diese Vorlage gestimmt und ist auch heute noch der Meinung, dass die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Parkbuchten nur eine städtische Pflicht sein kann.

„Daher haben wir für den TVA am 21.09.2022 beantragt, dass die mehrheitlich beschlossene Übertragung der Reinigungspflicht der öffentlichen Parkbuchten auf die angrenzenden Anliegerinnen und Anlieger wieder zurückgenommen wird und die Reinigungspflicht zukünftig somit wieder in städtischer Hand liegt“, so Ratsmitglied und verkehrspolitischer Sprecher Sandro De Salve.
„Die von der Verwaltung angedachte Vorgehensweise hat sich als wenig praktikabel erwiesen. So müssen sich die Anwohnerinnen und Anwohner einig werden, wer wann in welchem Turnus die Reinigung der Parkflächen wahrnehmen muss. Dies kann sich manchmal als schwierig erweisen. Die Gründlichkeit dieser Reinigung hängt zudem maßgeblich von dem subjektiven Empfinden des oder der Verantwortlichen ab – ein mehr oder weniger einheitlicher Standard kann so nicht gewährleistet werden“, so De Salve weiter.

„Darüber hinaus müssen die Anwohnerinnen und Anwohner dafür sorgen, dass die Parkbuchten zum geplanten Reinigungstermin frei sind. Hier hätte es die Verwaltung verhältnismäßig leicht, in dem sie in den jeweiligen Straßen „offizielle“ Hinweisschilder aufstellt, wann die Parkbuchten gereinigt werden und dass diese zum entsprechenden Zeitpunkt freizuhalten sind. Die Verwaltung kann zudem einen festen Reinigungsturnus festlegen. All dies ist für Anwohnerinnen und Anwohner nicht oder nur sehr schwer umsetzbar. Hinzu kommt noch, dass es viele Wohnsiedlungen gibt, wo die Bevölkerung einen recht hohen Altersdurchschnitt aufweist, so dass unter Umständen körperliche Einschränkungen der Erfüllung der auferlegten Pflichten entgegenstehen.
Aus unserer Sicht ist die Rückübertragung der Reinigungspflicht an die Stadt Pulheim daher unumgänglich und sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer Neufassung der Straßenreinigungssatzung umgesetzt werden“, meint die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.

Gasverbrauch wird gesenkt

Die Verwaltung der Stadt Pulheim hat die Heizungen in Sporthallen abgestellt, die nur zur Bereitstellung von Warmwasser in den Umkleiden und Duschen betrieben worden sind. Diese Regelung gilt bis zum Ende der Sommerferien. Damit wird in erheblichen Maß Energie eingespart. Diese Entscheidung ist angesichts der kritischen Situation bei der Gasversorgung gefallen und war ein erstes Ergebnis der derzeit laufenden Prüfungen, wie der Gasverbrauch reduziert werden kann.

Die Sporthallen können – wie in den vergangenen beiden Jahren – von den Vereinen auch in den Sommerferien genutzt werden. Dies hatte die Stadtverwaltung 2020 angesichts der erheblichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Vereine ermöglicht. Traditionell waren die Sporthallen während der Sommerferien geschlossen.

Wer hat das genehmigt? Umfangreiche Schnitt- und Rodungsarbeiten in der Vogelschutzzeit in Sinnersdorf – BVP hakt nach!

Wer hat das genehmigt? Umfangreiche Schnitt- und Rodungsarbeiten in der Vogelschutzzeit in Sinnersdorf – BVP hakt nach!

Auf der Grünfläche hinter dem Sportplatz Sinnersdorf im Bereich Siegstraße und Willi-Schumacher-Weg starteten vergangenen Samstag (02.07.2022) umfangreiche Schnitt- und Rodungsarbeiten im Auftrag der GWG, die dort ein Bauprojekt plant.
„Mit Entsetzen haben wir von den Schnitt- und Rodungsmaßnahmen auf der Grünfläche hinter dem Sportplatz Sinnersdorf gehört und uns vor Ort selbst ein Bild gemacht. Für uns ist es unfassbar, dass ohne Rücksicht auf Vögel, Wildtiere und Insekten in der Vogelschutzzeit solche Arbeiten stattfinden“, sagt die sachkundige Bürgerin Sieglinde Dickhaus.
„Wir haben bei der Stadt dazu eine Anfrage gestellt. Wir möchten wissen, ob die Verwaltung über die Arbeiten informiert war und diese genehmigt hat, oder ob die GWG hier eigenmächtig „Tatsachen schafft“. Für uns sieht es augenblicklich nach einem klaren Verstoß gegen die im Bundesnaturschutzgesetz festgelegte Vogelschutzzeit aus. Daher möchten wir auch erfahren, ob die Stadtverwaltung hier ggf. strafrechtliche Maßnahmen ergreift und das Ordnungsamt tätig wird. Sollten die Rodungsarbeiten im Falle einer widerrechtlichen Handlung auch am heutigen Tag weiter durchgeführt werden, fordern wir die Verwaltung zum unverzüglichen Einschreiten auf. Schade, dass ein begrüßenswertes Bauprojekt durch solche unverständlichen Eingriffe in die Natur negative Stimmung und Kritik im Ort hervorruft und dadurch mit Vorbehalten startet“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.

Ablauf der Nutzungsrechte an Reihengräbern

Die Nutzungsrechte an zahlreichen Reihengräbern im Stadtgebiet sind abgelaufen. Es handelt sich um Reihen- beziehungsweise Urnenreihengräber, in denen bis zum 30. Juni 2002 Bestattungen erfolgt sind und deren 20-jährige Ruhefrist abgelaufen ist.

Die Angehörigen werden gebeten, die Grabmale einschließlich der Fundamente, Einfassungen sowie Bepflanzung, Grablampen und Schalen bis spätestens Freitag, 30. September 2022, abzuräumen. Erfolgt die Abräumung nicht innerhalb dieser Frist, ist die Friedhofsverwaltung gemäß der Friedhofs- und Bestattungssatzung berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Verantwortlichen abräumen zu lassen. Nicht entfernte Gegenstände oder sonstige bauliche Anlagen gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Pulheim über.

Für Informationen und Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung telefonisch unter 02238/808-376 oder die Friedhofsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter vor Ort zur Verfügung.

Pulheim: Kiss&Walk wird geprüft, aber über die Verkehrssituation auf der Albrecht-Dürer Straße wird lieber nicht gesprochen

Pulheim: Kiss&Walk wird geprüft, aber über die Verkehrssituation auf der Albrecht-Dürer Straße wird lieber nicht gesprochen

Im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr stellte die SPD-Fraktion den Antrag für das Pulheimer Schulzentrum die Einrichtung von ein oder zwei „Kiss and Walk“-Zonen zu prüfen. Der Auftrag an die Verwaltung wurde einstimmig erteilt. „Das morgendliche Chaos vor den Schulen ist nervig und gefährlich“, so Sylvia Fröhling, Fraktionsvorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion. Durch die Einrichtung von sogenannten Kiss&Walk-Zonen soll die Verkehrssituation entschärft werden, „damit Schülerinnnen und Schüler die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind die Schulen sicher erreichen können“, so Sylvia Fröhling. Trotzdem wurde mit  den Stimmen des konservativen Lagers dagegen ein zweiter Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt. Hierbei ging es darum, die Mitteilungsvorlage zu den Verkehrsmessungen in der Albrecht-Dürer-Straße von einem reinen Mitteilungspunkt der Verwaltung zu einem ordentlichen Tagesordnungspunkt zu machen. Dadurch hätte es eine echte Diskussion zu dem Thema geben können.

Der Block um die CDU-Fraktion verhinderte so eine Aussprache, zu den anhaltenden Geschwindigkeitsübertretungen auf Teilen der Albrecht-Dürer-Straße. Die Verwaltung der Stadt Pulheim sieht keinen Handlngsbedarf.
Die Verwaltung selbst lieferte aber in Ihrer Mitteilungsvorlage die genauen Daten mit. Daraus wurde deutlich, dass „auf einzelnen Teilstücken der Albrecht-Dürer-Straße erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen vorkommen“, so Fröhling. Trauriger Spitzenreiter war der Raser, der in der Tempo-30 Zone mit über 100 km/h zu viel auffiel. „Auch wenn die Aussprache nicht gewünscht war, werden wir das Thema nicht ruhen lassen“, betonte Sylvia Fröhling. Ein Antrag für verkehrsberuhigende Maßnahme sei bereits in Vorbereitung.