Das Verfahren für die Testung auf das Coronavirus in den Grundschulen ist vor wenigen Wochen vom zuständigen Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen kurzfristig verändert worden: Bei einem positiven Pooltest wird nun nicht mehr – wie bisher – mit einem Einzel-PCR-Test ermittelt, welche Kinder betroffen sind. Vielmehr erfolgt diese Nachtestung über Schnelltests.
„Dies hat bei vielen Eltern im Rhein-Erft-Kreis für Unverständnis und Verärgerung gesorgt. Ich kann dies gut nachvollziehen und habe mich deshalb in Abstimmung mit meinen Kolleginnen und Kollegen als Sprecher der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises direkt an Frau Ministerin Gebauer gewandt“, sagt Bürgermeister Frank Keppeler.
Im Schreiben äußert Bürgermeister Keppeler Verständnis für die Entscheidung mit Blick auf die geringen Labor-Kapazitäten. Allerdings sei es einigen Städten im Rhein-Erft-Kreis durchaus auch kürzlich noch gelungen, Labore zu finden, die Pooltests und nachgelagerte Einzel-PCR-Tests für die Kindertagesstätten anbieten.
Darüber hinaus stelle das neue Verfahren an den Grundschulen sowohl für Lehrkräfte als auch für Eltern und Kinder eine große Belastung dar. Der Aufwand in den Schulen sei sehr groß, denn die Schnelltests nach einem positiven Pooltest würden in der Regel vor Ort durchgeführt. Dafür müsse viel Zeit verwendet werden, die nicht für den Unterricht oder andere Aktivitäten genutzt werden könne. Außerdem gehe mit dieser Testung vor Ort ein unnötiges Ansteckungsrisiko einher. Häufig seien zudem die Schnelltests nicht so genau, sodass nach einem positiven Pooltest manches Mal das erkrankte Kind nicht zeitnah ermittelt werden könne.
Bürgermeister Keppeler appelliert als Sprecher der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in seinem Schreiben an Frau Ministerin Gebauer, den Schülerinnen und Schülern ebenso wie den Lehrkräften einen sicheren Schulbesuch zu ermöglichen. Deshalb bittet er darum, das bewährte Verfahren wiedereinzuführen: Mit den Pooltests wird zeitgleich ein Einzel-PCR-Test abgegeben, der nur dann ausgewertet wird, wenn der Pooltest positiv ausfällt.
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen sowie Eltern und Kinder sind durch die Coronaviruspandemie besonders betroffen. Sie brauchen Sicherheit und Abläufe, die gut zu bewältigen sind. Deshalb sollte zum bewährten Verfahren zurückgekehrt werden, sobald die Testkapazitäten dies zulassen“, sagt Bürgermeister Keppeler zur Intention des gemeinsamen Schreibens der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises.