Land gibt Förderung für den TC Grün-Weiß Stommeln bekannt

CDU-Landtagsabgeordnete Romina Plonsker: „Nur wenn Sportstätten auf dem neuesten Stand sind, können die Vereine ihre wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft wahrnehmen. Wir als NRW-Koalition leisten dazu gerne unseren Beitrag.“

Der TC Grün-Weiß Stommeln leistet gute Arbeit für seine Mitglieder, sowohl im sportlichen als auch im gesellschaftlichen Bereich“, berichtet die CDU-Landtagsabgeordnete Romina Plonsker, die sich bei Ihrem Besuch der Sportanlage im Sommer 2021 und im Gespräch mit dem 1. Vorsitzenden, Armin Augstein, und dem Schatzmeister, Manfred Ropertz, ein gutes Bild vom Verein machen konnte. Daher freut es sie umso mehr, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Sportanlage des TC mit 24.445 Euro fördert.

Plonsker: „Mit dem Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ hat die NRW-Koalition das größte Sportförderprogramm aufgelegt, das es je in Nordrhein-Westfalen gegeben hat – Gesamtvolumen: 300 Millionen Euro. Damit sollen die Vereine in Nordrhein-Westfalen eine nachhaltige Modernisierung, Sanierung sowie Um- oder Ersatzneubau ihrer Sportstätten und Sportanlagen durchführen können. Es freut mich umso mehr, dass auch Vereine im Rhein-Erft-Kreis davon profitieren.“

Die Tennisfreunde aus Stommeln werden mit den Landesmitteln ihre Clubgastronomie modernisieren, insgesamt entstehen Kosten von 27.445 Euro. Das Land übernimmt davon rund 90%. Mit dem Förderbescheid können die Verantwortlichen nun mit den Arbeiten beginnen.  

Mein Dank gilt allen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräften im Verein und beim Kreissportbund, die dieses Projekt beantragt haben und durchführen werden. Denn nur wenn Sportstätten auf dem neuesten Stand sind, können die Vereine ihre wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft wahrnehmen. Wir als NRW-Koalition leisten dazu gerne unseren Beitrag.“

Aktion Flagge zeigen

Aktion Flagge zeigen

Dansweiler Schüler- und Elternschaft zeigt Flagge und Solidarität 

Morgens um 7.30 Uhr war es am 31.01.2022 etwas heller auf dem Weg zu Schule. Das lag leider nicht an den Sonnenstrahlen, sondern an den weißen Flaggen, die die Schülerinnen und Schüler und die Eltern der Wolfhelmschule mit sich führten. Die weißen Flaggen sollten nicht ein Zeichen der Kapitulation sein, sondern ein Zeichen der Solidarität mit dem gesamten Schulpersonal, welches seit Beginn der Pandemie unter erheblich erschwerten Bedingungen arbeiten muss. Maske auf, Maske aus, Distanzunterricht, Wechselunterricht, Präsenzunterricht, Einbahnstraßensystem und natürlich Schnell- und Pooltests in allen Variationen. Letzten Donnerstag Abend (27.01.2022) nach 22 Uhr bekamen die Grundschulen die Information, dass bei einem positiven Pooltest nicht die Rückstellproben per PCR-Test kontrolliert werden, sondern die Schülerinnen und Schüler am nächsten Tag in der Schule per Schnelltest in der Schule getestet werden, wenn nicht die Eltern am Tag vorher den Gang in ein Testzentrum angetreten sind. Warum das alles? Die Prioritäten werden aufgrund der begrenzten Kapazitäten der PCR-Tests anders gesetzt. Und da fallen die vielen umgeimpften Grundschulkinder leider raus. Einmal mehr ziehen die Kinder in der Pandemie den kürzeren.
Mit den weißen Fahnen soll signalisiert werden, dass sowohl die Schüler- als auch diie Elternschaft sieht, unter welchen Bedingungen der Schulalltag stattfindet. Gerade die Grundschulzeit sollte nahezu unbeschwert sein und der Spaß am Lernern sollte nicht verloren gehen. Jetzt heißt es allerdings weiterhin: Zähne zusammenbeißen und hinter der Maske lächeln!
Foto: Larissa Lulic
Bildunterschrift: Schülerinnen und Schüler der Wolfhelmschule zeigen Flagge

Änderung im Corona-Testverfahren an den Schulen in NRW

Angesichts des stetig ansteigenden Infektionsgeschehens und den begrenzten PCR-Testkapazitäten, hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW bekannt gegeben, dass sich die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests an den Grundschulen verändert.

Grundsätzlich werden auch weiterhin in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt, allerdings ist keine Abgabe von Einzel-PCR Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen. Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.

Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests (PoC-Tests) getestet. Hierzu verfügen die Schulen nach Aussagen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen. Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können. Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.

Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett (mit Rückstellungsprobe) in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese Testmethode für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.

BVP-Antrag wird umgesetzt! – PCR-Lolli-Tests in städtischen Kitas ab Anfang Februar

Erfreulicherweise setzt die Verwaltung den Antrag des BVP vom 04.01.2022 auf flächendeckende Pooltestungen mittels PCR-Lolli-Tests in städtischen Kitas ab Anfang Februar endlich um. Unter dem Druck der Öffentlichkeit und den steigenden Zahlen der Corona-Infektionen fand wohl ein Umdenken bei Verwaltung und Bürgermeister statt. Auch FDP und CDU unterstützen nun überraschenderweise öffentlichkeitswirksam die Einführung der Pooltestung, während bereits z. B die SPD früher dazu Anfragen stellte.

„Schon Anfang des Jahres war absehbar, dass das Pandemiegeschehen durch die Omikron-Variante noch einmal an Fahrt aufnehmen wird. Daher haben wir Anfang Januar sofort den Bürgermeister angeschrieben und um die Einführung der flächendeckenden Pooltestung mittels PCR-Lolli-Tests in den städtischen Kitas gebeten. Die dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens hatte auch viele Eltern beunruhigt, die solche Testungen in den Kitas forderten“, erklärt die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.

„Die Verwaltung hatte dazu ursprünglich eine andere Meinung und argumentierte, dass die Testungsverantwortung allein bei den Eltern läge und die Pooltestungen auch logistisch für die Stadt kaum möglich wären. Auch auf eine Erinnerung hin, erhielten wir vom Bürgermeister keine Auskunft zum Bearbeitungssachstand unseres Antrags. Nun überraschte unsere Fraktion gestern (25.01.2022) die Meldung in den sozialen Netzwerken, dass ab Anfang Februar Lolli-Tests in den Kitas durchgeführt werden sollen. Eine Rückmeldung oder Information seitens Verwaltung und Bürgermeister lag uns bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, obwohl wir die Initiatoren waren. Die mangelnde Transparenz und Kommunikation und das schleppende Agieren der Verwaltung tragen leider nicht zur Vertrauensbildung bei uns und in der Öffentlichkeit bei. Immerhin erhielten wir am späteren Abend eine kurze Mitteilung des Bürgermeisters per Mail. Wohlgemerkt nachdem der Start der Pooltestung in den Kitas bereits in den sozialen Netzwerken kursierte und online in E-Paper-Ausgaben für den nächsten Tag in kommunalen Medien zu lesen war“, so Liste-Partsch weiter.

„Leider gab es gestern auch die Meldung, dass die Labore in NRW mit den Pooltestungen in den Grund- und Förderschulen überlastet sind und die Test-Strategie so nicht weiter fortgesetzt werden kann. Was das für die Pooltestungen mittels Lolli-Tests in den Kitas bedeutet, bleibt abzuwarten“, meint Liste-Partsch.

Landtagswahl 2022 – Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Am Sonntag, 15. Mai 2022, wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Für diesen Termin sucht die Stadt Pulheim ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bei der ordnungsgemäßen Durchführung dieser Wahl unterstützen.

Wer sich im Rahmen einer ehrenamtlichen Wahlhelfertätigkeit einbringt, engagiert sich für die Demokratie und die Möglichkeit freier Wahlen. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer überprüfen die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Zusätzlich helfen sie dabei, das Wahlergebnis im Wahlbezirk zu ermitteln.

Die Wahlzeit beginnt um 8 Uhr und endet um 18 Uhr. Im Anschluss findet die Auszählung der Stimmen statt. Es wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro als Aufwandsentschädigung gezahlt. Wer das ehrenamtliche Wahlhelferteam unterstützen möchte, kann sich telefonisch unter der Rufnummer 02238/808-384 oder per E-Mail unter wahlen@pulheim.de mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen oder das Onlineformular zur Anmeldung nutzen: https://formulare.kdvz-frechen.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/61e808aaa1b4996d67ff4caf

Voraussetzung für die ehrenamtliche Wahlhelfertätigkeit ist, dass die Personen selbst wahlberechtigt sind. Weitere Informationen gibt es online unter www.pulheim.de.

SPD plädiert für transparentere Gestaltung der Gebührenbescheide

In diesen Tagen erreichen alle Bürgern, die in Pulheim eine Wohnung, ein Grundstück oder ein Haus besitzen, die Bescheide über die Grundbesitzabgaben. Dazu gehören etwa die Grundsteuer, die Kosten der Straßenreinigung und der Müllabfuhr, aber auch die Abwassergebühren.

„In den Tabellen auf diesem Gebührenbescheid gibt es Spalten, in denen eigentlich eingetragen sein sollte, welche Berechnungsgrundlage im Vorjahr zugrunde gelegt wurde. Beispielsweise, wie hoch die kalkulierte Niederschlagsmenge im Jahr 2021 war oder wie viele Meter Grundstücksgrenze abgerechnet wurden. Dort steht überall eine Null statt des korrekten Wertes. Warum das so ist, leuchtet nicht ein. Ein Vergleich mit dem, was ich im letzten Jahr bezahlen musste und was nun fällig wird, ist so nicht möglich.“, stellt Rolf Dohmen, SPD-Mitglied im Stadtrat, fest. „Das ist weder transparent noch bürger*innenfreundlich – und geht sicherlich besser.“

Deshalb fragte die SPD-Stadtratsfraktion bei der Verwaltung nach, welche Gründe es für das Fehlen der Vorjahreswerte auf den städtischen Gebührenbescheiden gibt. „Sollte es ohne viel Aufwand möglich sein, künftig diese Vergleichswerte mit aufzuführen, würden wir das sehr begrüßen“, so Sylvia Fröhling, Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten. „Das wäre eine einfache Möglichkeit, für mehr Klarheit zu sorgen. Und nebenbei ersparte das sicherlich auch den Mitarbeitern im Rathaus Arbeit. Wir können uns nämlich gut vorstellen, dass die Nullen in den Tabellen, die ohne jegliche Erläuterung dort stehen, regelmäßig für Verwirrung und Nachfragen sorgen. Das muss ja nicht sein.“

Zusätzliche Impfaktion gegen Covid-19

Der Erfolg der Impfaktionen von Dezember und Januar, über 900 Dosen Impfstoff wurden insgesamt verimpft, ermuntert die beteiligten Mitglieder des Lions Club Pulheim die Aktion kurzfristig zu wiederholen.

Am Sonntag, dem 6. Februar 2022, von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Ort: Kath. Pfarrzentrum, Hackenbroicher Straße 7.
Keine vorherige Terminvergabe notwendig.

Die Ärzte impfen nach den Empfehlungen der STIKO, zurzeit 3 Monate nach der Grundimmunisierung. Grundimmunisierung nach 2 Mal mRNA (BioNTech, Moderna), AstraZeneca. oder Kombination dieser Impfstoffe, oder Grundimmunisierung nach einer Impfung mit Johnson und Johnson. Es werden auch Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt.
Es stehen die Impfstoffe Moderna und, vor allem für unter 30-jährige, der Impfstoff von BioNTech/Pfizer zur Verfügung.
Folgende Dokumente müssen mitgebracht werden.
Personalausweis resp. Lichtbildausweis oder Pass, und Impfausweis. Aufklärungsbogen mRNA-Impfstoff und den Anamnesebogen und unterschriebene Einwilligungserklärung:

Die Abstandsregeln müssen in der Warteschlange und den Räumlichkeiten eingehalten werden.
Es sollte eine FFP2-Maske, mindestens eine OP-Maske getragen werden.
Ohne Vorlage eines Impfpasses kann nicht geimpft werden.

Dansweiler: Betrunkener Fahrer verursachte Unfall

Am Sonntag (23. Januar) gegen 01:00 Uhr befuhr ein 22-jähriger Pulheimer mit seinem Pkw die Wolfhelmstraße von Brauweiler aus in Richtung Dansweiler. Das Fahrzeug kam nach links von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen parkenden Pkw, der gegen einen ebenfalls geparkten Pkw geschoben wurde. Das Fahrzeug des 22-Jährigen beschädigte im Anschluss einen Zaun und landete schließlich im Vorgarten eines Hauses auf der Wolfhelmstraße. Die zwischenzeitlich verständigten Polizeikräfte stellten vor Ort fest, dass der Fahrer augenscheinlich unter dem Einfluss von Alkohol stand. Bei einem durchgeführten Atemalkoholtest wurde ein Wert von 1,46 Promille angezeigt. Er wurde einem Krankenhaus zugeführt, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Der Fahrer blieb bei dem Unfall unverletzt. Es entstand ein Sachschaden an den Pkw und am Vorgarten in Höhe von ca. 60.000 Euro.

Kontaktnachverfolgung: Rhein-Erft-Kreis stellt auf digitale Benachrichtigungen um

Der Rhein-Erft-Kreis setzt bei der Kontaktnachverfolgung ab sofort auf digitale Mittel. Über PCR-Testung bestätigte Neuinfizierte erhalten statt eines Anrufs ab sofort im Regelfall eine SMS. Damit setzt der Kreis auf mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Wichtig: sämtliche digitalen Nachrichten erfolgen vom Absender Climedo.

Angesichts der rasant steigenden Zahl von Corona-Infizierten ändert das Gesundheitsamt den Modus der Kontaktnachverfolgung: Menschen mit einem positiven Befund werden per SMS gebeten, einem Link zu folgen und per Online-Formular ihre personenbezogenen Informationen zur Ansteckung und zum Krankheitsverlauf dem Gesundheitsamt mitzuteilen und ggf. darüber hinaus die Daten der noch nicht vollständig geimpften Haushaltsangehörigen. Das ist erforderlich, um die Erfassung von Falldaten und Meldezyklen trotz hoher Infektionszahlen weiterhin sicherzustellen. Darüber hinaus helfen diese Daten, das Infektionsgeschehen besser zu verstehen und Maßnahmen zielgenau einzusetzen bzw. umzustellen. Von der digitalen Straffung des Verfahrens erwartet das Gesundheitsamt ein effizienteres Management bei der Kontaktnachverfolgung.

Infizierte Personen sind darüber hinaus aufgefordert, eigenverantwortlich haushaltsfremde enge Kontakte über ihre Infektion zu informieren und entsprechend zum Eigen- und Fremdschutz zu sensibilisieren. Infizierte Personen und ihre nicht vollständig geimpften Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich nach der gültigen Corona Test- und Quarantäneverordnung selbstständig in sogenannte Quarantäne bzw. Absonderung zu begeben. Menschen, die in vulnerablen Bereichen arbeiten (Pflege, medizinische Versorgung) sind angehalten, sich bezüglich ihrer eigenen Infektion oder einer Infektion im eigenen Haushalt eng mit ihrem Arbeitgeber abzustimmen.

Was passiert bei einem positiven PCR-Befund?

Positive PCR-Befunde werden dem Gesundheitsamt weiterhin automatisiert von den Laboren gemeldet. Neuinfizierte erhalten vom Gesundheitsamt eine SMS an die beim Testen hinterlegte Mobilnummer oder E-Mail-Adresse, mit der Bitte, die Daten nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Gleichzeitig erhalten sie Hinweise auf die zu beachtende häusliche Quarantäne für die gesamte Haushaltsgemeinschaft sowie ein Link zur Website des Rhein-Erft-Kreises mit allen nötigen Informationen zu Quarantäne und Freitestmöglichkeiten. Die telefonische Nachverfolgung erfolgt ausschließlich nur noch in vulnerablen Bereichen: Krankenhäuser, Pflegeheime, Eingliederungshilfen.

Alle Informationen finden Sie auch im Corona-Portal des Kreises: https://www.rhein-erft-kreis.de/coronavirus

 

Aktueller Stand der Impfungen im Rhein-Erft-Kreis

Im Rhein-Erft-Kreis steigt – wie in ganz Nordrhein-Westfalen – die Anzahl der Covid-Erkrankten, insbesondere bei Kindern und jungen Menschen auf einen bisher noch nicht erreichten Höchststand.
Die Omikron-Variante ist auch im Kreis vorherrschend. Die höchsten Inzidenzen von über 1.000 pro 100.000 Einwohner zeigen sich insbesondere bei den 5 bis 20-jährigen. Bislang sind 23 % der Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren im Kreis erstgeimpft und knapp 8 % verfügen über einen guten Impfschutz nach der 2. Impfung, während 66 % der 12 bis 17-jährigen schon zweimal geimpft und 13 % geboostert sind.
Bis einschließlich 20.01.2022 wurden im Rhein-Erft-Kreis 864.570 Corona-Schutzimpfungen durchgeführt. Binnen einer Woche wurden somit im Zeitraum zwischen dem 13.01. und 20.01. insgesamt etwas mehr als 16.200 Impfungen (Erst-, Zweit- und Drittimpfungen) durchgeführt.
46,66 % der Bevölkerung im Kreis hat mittlerweile eine Auffrischungsimpfung erhalten. „Wir sehen insgesamt deutlich, dass die Impfungen trotz Omikron einen guten Schutz gegen schwere Erkrankungen für sich selbst und auch für andere bieten.“ so Landrat Frank Rock. „Nutzen Sie daher weiterhin die Angebote in Praxen, bei kommunalen Impfsprechstunden in Ihrer Nähe oder im Impfzentrum, um den persönlichen Schutz vor einer Erkrankung zu stärken. “
Neben den Impfangeboten in den Arztpraxen gibt es täglich eine freie Impfsprechstunde im Impfzentrum in Hürth von 13:00 bis 20:00 Uhr für alle Altersgruppen mit der besonderen Beratungsmöglichkeit durch Kinder- und Jugendärzten vor Ort.
„Um soziale Kontakte im Alltag risikoarm zu ermöglichen, gibt es kreisweit viele Angebote zur Bürgertestung. Auch ohne Symptome können wir den Virus übertragen. Mit einer Testung, bevor Sie andere Menschen im privaten Umfeld treffen, helfen wir alle mit, um die rollende Welle mit Omikron einzugrenzen. “ ist sich Rock sicher.