Der BVP hat zu TOP 3 des HFA am 07.09.2021 den Antrag auf Luftfilteranlagen für Pulheimer Schulen und KiTas gestellt. Die Verwaltung soll darlegen, inwieweit die Prüfmaßnahmen des Einbaus von stationären Luftfilteranlagen (RLT-Anlagen) sowie von etwaigen Fördermöglichkeiten gemäß einstimmigem Beschluss des LHA vom 24.06.2021 zwischenzeitlich erfolgten. Und die Verwaltung soll ausführen, inwieweit die parallele Prüfung der Ausstattung der Schul- und Kitaräume sowie der Sporthallen mit mobilen Luftfilteranlagen abgeschlossen ist.
Darüber hinaus hat der BVP beantragt, dass umgehend mobile oder, wo möglich, stationäre Luftfilteranlagen für alle Klassen- und Fachräume der städtischen Grundschulen und KiTas sowie in einem ersten Schritt für die Räume der Sekundarstufe 1 an den weiterführenden Schulen angeschafft werden (mind. Klasse 5 und 6, da hier aktuell kein Impfangebot für diese Altersgruppe unterbreitet werden kann). Und in einem zweiten Schritt sollen auch die übrigen Räume der Schulen entsprechend ausgestattet werden.
„Viel zu lange warten unsere Schulen schon auf Lösungen im Umgang mit der Pandemie. Die sehr ansteckende Delta-Variante verschärft das Problem zusätzlich, sodass bereits erneut kurz nach Beginn des neuen Schuljahres Klassen unter Quarantäne gestellt werden mussten. Ein Verbreiten dieser Variante über Bildungseinrichtungen muss nicht nur zum Schutz der Schüler und dem am Schulleben beteiligten Lehrkräften und Personal vermieden werden, sondern auch zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger“, erläutert die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
„Auch steht zu befürchten, dass aufgrund der hohen Virenlast ein einfaches Stoßlüften nicht mehr ausreichend ist. Zudem ist den Kindern, Jugendlichen und Lehrkräften kein weiterer Herbst und Winter mit Zugluft und Temperaturen um die 15 Grad mit Mütze, Schal und Handschuhen zumutbar. Es liegt in unser aller Verantwortung einen möglichst reibungslosen und sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten, damit unsere Kinder nicht weiter die Verlierer der Pandemie sind. Zur Finanzierung muss die Priorität anderer Maßnahmen ggf. nach hinten versetzt werden“, so Liste-Partsch weiter.