Reibekuchen für den guten Zweck

„Es ist gerade jetzt wichtig, dass wir die Aktion fortsetzen, denn die Kinder benötigen unsere Unterstützung“, sagte KG-Präsident Wolfgang Klein. Das empfand auch Frank Sikora so, der am Mittwoch (05.05.2021) vor seinem Lokal „En d´r Kurv“ Reibekuchen zum Mitnehmen verkaufte. Der Erlös fließt komplett auf das Spendenkonto und kommt somit der Familie zugute.

„Schon in den ersten Tagen nach dem Aufruf haben die Menschen in Sinnersdorf und darüber hinaus gezeigt, dass sie sich umeinander kümmern. Dabei zählt jeder Cent und jede Geste“, sagte Bürgermeister Keppeler, der bei der Verkaufsaktion vorbeischaute.

Yasmin erkrankte erstmals schon im Alter von 13 Jahren an einem sogenannten „Ewing- Sarkom“ – einer agressiven Form von Knochenkrebs – im Unterkiefer. Es folgten etliche Operationen, Bestrahlung und Chemotherapie. Sie bekam zwei Kinder, die jetzt neun und elf Jahre alt sind. Doch dann kehrte der Krebs zurück. Als er entdeckt wird, hat er bereits so stark gestreut, dass eine Heilung nicht mehr möglich war.
Für alle, die die Familie unterstützen möchten, ist ein Spendenkonto bei der Volksbank eingerichtet worden:
KG Pennebröder, IBAN: DE32 3706 9252 6310 7680 20, Verwendungszweck: Yasmin

Einwohnermeldeamt wieder geöffnet

Das Einwohnermeldeamt der Stadt Pulheim ist wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Nach einem Coronafall hatte das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises die vorübergehende Schließung angeordnet; ein Notdienst wurde eingerichtet. Jetzt kann der gewohnte Service – nach vorheriger Terminvereinbarung – wieder angeboten werden.

Land gibt Impfungen für weitere Personengruppen frei

Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem heutigen Erlass weitere Personengruppen für eine Impfung zugelassen. „Ich bin sehr froh, dass wir nun auch endlich das Personal von weiterführenden Schulen sowie Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und Drogeriemärkten impfen dürfen“, kommentiert Landrat Frank Rock die heutige Entscheidung.

„Ich finde es konsequent und richtig, dass Personen in diesen wichtigen Bereichen Impftermine vereinbaren können, bevor die Priorisierung im Juni voraussichtlich aufgehoben wird. Gleichzeitig hoffe ich sehr, dass die uns zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen deutlich steigen werden“, so der Landrat.

Die folgenden Personengruppen können ab Donnerstag, 6. Mai, 8.00 Uhr einen Impftermin über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer 0800/116-117-0. Eine Terminbuchung unmittelbar über den Kreis ist nicht möglich.

  • Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren: Anspruchsberechtigt sind maximal zwei Kontaktpersonen je schwangere Person bzw. je nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (d.h. die pflegebedürftige Person muss Zuhause gepflegt werden). Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.
  • Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen: Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist. Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.
  • Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder (die sind besonders wichtig a.d.Red. 😉 )
  • Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
  • Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
  • Einzelne Personengruppen der Justiz

Wichtig: Der Nachweis der Impfberechtigung muss bei den Berufsgruppen über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Diese ist zum Impftermin im Impfzentrum mitzubringen. Zudem ist das Arbeitsstättenprinzip aufgehoben. Die oben genannten Personengruppen können einen Termin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren.

Für alle Personengruppen kommt mRNA-Impfstoff zum Einsatz – d.h. BioNTech oder Moderna. Eine Wahl des Impfstoffs ist nicht möglich.

Zeitgleich mit dem heutigen Erlass gab das Land auch einen Ausblick auf das weitere Vorgehen: Ab der zweiten Maihälfte wird auch für Beschäftigte der Polizei, des Katastrophenschutzes sowie der Berufs- und freiwilligen Feuerwehr die Möglichkeit zur Terminbuchung eröffnet.

Online-Infoveranstaltung „Abi – was nun?“: Jetzt zum Experten-Chat anmelden

Erst einmal durchatmen und sich über das Erreichte freuen: Wer den Prüfungsstress hinter sich und das Abitur in der Tasche hat, kann selbst entscheiden, wohin die weitere „Reise“ geht. Unterstützung bei dieser wichtigen Entscheidung gibt die Online-Infoveranstaltung „Abi – was nun?“, zu der das Pulheimer Bildungsbüro in Kooperation mit der Agentur für Arbeit und der Zentralen Studienberatung der Technischen Hochschule Köln auch in diesem Jahr wieder interessierte Abiturientinnen und Abiturienten sowie deren Eltern einlädt. Am Montag, 26. Mai 2021, können sie von 17.30 bis 19.30 Uhr per Zoom-Videokonferenz mit Experten chatten. Wolfgang Krieger-Heinrichs, Berufs- und Studienberater der Agentur für Arbeit Brühl, sowie Florian Pavel, Zentrale Studienberatung der Technischen Hochschule Köln, geben wichtige Informationen, Tipps und Anregungen rund um das Thema Studium- und Berufswahl. Für individuelle Fragen steht ein Chatraum zur Verfügung.

Wer an der Online-Infoveranstaltung „Abi – was nun?“ teilnehmen möchte, kann sich bis Mittwoch, 19. Mai 2021, unter bildungsbuero@pulheim.de anmelden und erhält nach dem Anmeldeschluss eine E-Mail mit den Zugangsdaten zum Zoom-Konferenzraum. Auf der Agenda stehen unter anderem folgende Fragen:

· Welche Bildungswege eröffnen sich mir nach dem Schulabschluss und welche passen zu mir?

· Studium oder Ausbildung?

· Fachhochschule oder Universität? Hier oder vielleicht doch im Ausland studieren?

· Was sind Bachelor- und Masterstudiengänge? Was ist ein duales Studium?

· Welche Kosten entstehen und welche Förderungen gibt es?

· Wie kann man sich bewerben und wie können Eltern unterstützen?

Weitere Informationen zur Veranstaltung sind auf der Website der Bildungslandschaft Pulheim unter www.bildungslandschaft-pulheim.de eingestellt. Ansprechpartnerin ist Gabriele Busmann, Bildungsbüro der Stadt Pulheim. Sie ist telefonisch unter 02238/808-353 oder per E-Mail unter bildungsbuero@pulheim.de zu erreichen.

GVG-Mini-Photovoltaik-Anlage: Ökostrom für den Eigenverbrauch

Einfach auf dem Balkon oder der Terrasse selbst Strom erzeugen

Ab sofort bietet die GVG Rhein-Erft umweltbewussten Bürgern die passende Lösung für Zuhause, um im „Kleinen“ selbst Strom zu erzeugen und dabei gleichzeitig ihren CO2-Fußabdruck zu verkleinern: Die neue GVG-Mini-Photovoltaik-Anlage (Mini-PV). Im Rundum-Sorglos-Paket sind Montage, Installation und Inbetriebnahme enthalten.

Mit der Mini-PV ist der erste Schritt zur nachhaltigen Strom-erzeugung gemacht. Ob ein sonniges Plätzchen im Garten, der Balkon zur Südseite oder das Flachdach in bester Sonnenlage – genau diese Standorte sind ideal für die hauseigene Ökostrom-Erzeugung. Das Besondere an der Mini-PV ist, dass sie nur zwei bis drei Quadratmeter Platz benötigt und sich somit auch für Stadtwohnungen oder kleine Gärten eignet. Den selbst erzeugten Strom können die Nutzer direkt verbrauchen. Beim Einsatz von zwei Modulen können hierbei beispielsweise die jährlichen Stromkosten für bis zu 500 kWh selbst produziertem Strom gesenkt werden. Das entspricht etwa dem jährlichen Verbrauch von Geschirrspüler und Waschmaschine.

Der Weg zur eigenen Mini-PV ist ganz leicht. Interessierte können die GVG einfach über das Anfrage-Formular auf der GVG Homepage (Rubrik Service/Energielösungen) kontaktieren und Fotos des geplanten Standorts senden. Der persönliche aktive Beitrag zur Energiewende ist dann greifbar nah.

Detaillierte Infos zur GVG-Mini-Photovoltaik-Anlage gibt es unter www.gvg.de oder telefonisch unter 02233 7909 3502.

BVP beantragt Solidaritätsfonds aus Corona-Bußgeldern für Pulheimer Kulturschaffende

Die Fraktion des Bürgervereins Pulheim (BVP) hat für die nächste Ratssitzung am 19.05.2021 den Antrag gestellt, die bisherigen und weiteren Einnahmen, welche die Stadt durch die Erhebung von Corona-Bußgeldern erhalten hat, in einen Solidaritätsfonds für Pulheimer Kulturschaffende zu überführen. Zuwendungsberechtigt sollen freie Künstlerinnen und Künstler und eingetragene gemeinnützige Vereine sein, die in Pulheim leben bzw. tätig sind und deren Veranstaltungsorte sich in der Kommune befinden. Die Verwaltung soll beauftragt werden den Solidaritätsfonds umgehend einzurichten und Kriterien für eine möglichst gerechte Verteilung festzulegen. Die Verwaltung wird darüberhinaus gebeten, darzulegen in welcher Höhe bisher coronabedingte Bußgelder eingenommen wurden.

„Leider hat eine Mehrheit des Rates die Fortführung des Kulturnotfallfonds in der Sitzung des HFA am 09.02.2021 im Rahmen der Haushaltsberatungen abgelehnt. Der Kulturbetrieb leidet jedoch in besonderem Maße unter der anhaltenden pandemischen Lage, da Aufführungen und Veranstaltungen weiterhin nicht stattfinden können und eine ausreichende finanzielle Unterstützung fehlt“, erläutert die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.

„Wir hoffen, dass mit dieser wenn auch nur kleinen Geste, die der Solidaritätsfonds leisten kann, das Engagement der Künstlerinnen und Künstler neben der finanziellen Unterstützung auch ein Zeichen der Wertschätzung erfährt und diese so ermutigt werden die kulturelle Vielfalt unserer Stadt lebendig zu halten“, so Liste-Partsch weiter.

African Vocals LiveStream Konzert aus Namibia am Muttertag, 9. Mai 2021 um 18:00  Uhr

African Vocals LiveStream Konzert aus Namibia am Muttertag, 9. Mai 2021 um 18:00 Uhr

Das Vokal-Ensemble aus Swakopmund nutzte die Zeit der Corona-Pandemie, ein neues Programm einzustudieren und möchte es dem Publikum nun vorstellen. Die Lieder stammen zum großen Teil von dem namibischen Komponisten Marcellinus Swartbooi und spiegeln die zeitgenössische Chormusik wieder, die auf traditionellen namibischen Wurzeln beruht. Die Gruppe sieht sich als Botschafter für authentische namibische Kultur, Musik und Traditionen, und will mit ihrer Musik voller afrikanischer Lebensfreude und Spiritualität ein positives und hoffnungsvolles Afrikabild vermitteln. Sie singen von ihrer Liebe zu Namibia, der Schönheit der Natur, von Liebe, Alltag und einer tiefen Spiritualität. Ob rhythmisch-dynamisch, sanft-emotional oder spirituell – jedes Lied drückt tiefe Emotionen aus. Wunderbare Stimmen, ein wenig Percussion und die passende Choreographie, dazu die Interaktion der Künstler mit dem Publikum, lassen ein Konzert der African Vocals unvergesslich werden.

Weitere Informationen zu den Musikern und den Link zum LiveStream-Konzert erhalten Sie unter https://www.mucuma.de/African-Vocals/African-Vocals-2021.html Das Konzert wird noch bis Ende Mai Online sein. Unterstützen Sie jetzt schon oder im Anschluss an das Konzert die Musiker durch Ihre Spende: https://www.startnext.com/african-vocals-2021

Vergabe der Grundschulplätze

Die Eltern der angehenden Erstklässler erhalten im Laufe dieser Woche per Post die Information, welche Grundschule ihre Kinder nach den Sommerferien besuchen werden. Im kommenden Schuljahr werden rund 530 Kinder im gesamten Pulheimer Stadtgebiet eingeschult.

Für den weit überwiegenden Teil der zukünftigen Grundschülerinnen und Grundschüler kann der Schulwunsch erfüllt werden. Rund 40 Kinder erhalten bedauerlicherweise keinen Platz an der präferierten Grundschule. Für die Auswahl gelten zuerst zwei Kriterien: Das Stadtschulkinderprinzip sieht vor, dass immer Pulheimer Mädchen und Jungen bevorzugt werden vor Kindern aus anderen Kommunen. Außerdem besteht ein Rechtsanspruch darauf, einen Platz an der Schule zu erhalten, die dem eigenen Wohnort am nächsten liegt. Bei Bekenntnisschulen ist die entsprechende Konfession vorrangig zu berücksichtigen. Alle nachfolgenden Kriterien legen die Schulen selbst fest.

„Die Wahl der Grundschule ist eine wichtige Entscheidung. Deshalb kann ich es sehr gut nachvollziehen, dass Eltern und Kindern enttäuscht sind, die nun keinen Platz an ihrer Wunsch-Grundschule erhalten haben. Allerdings stehen ausreichend Plätze an Grundschulen für alle Pulheimer Mädchen und Jungen zur Verfügung“, sagt der Erste Beigeordnete und Schuldezernent Jens Batist.

Leider konnten an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule, an der Grundschule Kopfbuche Pulheim und an der Horionschule in Sinnersdorf nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Diese Mädchen und Jungen müssen bis zum 5. Mai 2021 an einer Schule angemeldet werden, die noch Plätze frei hat. Eine entsprechende Auflistung liegt dem Schreiben an die Eltern bei.

Darüber hinaus wird an der Richezaschule, der Christinaschule und an der KGS Buschweg jeweils eine weitere OGS-Gruppe eingerichtet.

Städtische Familienzentren laden zum Vortrag von Dr. Jan-Uwe Rogge ein

Manchmal werden auch die ganz Kleinen von großen Gefühlen überrumpelt. Wie können Kinder durch Freude, Zorn und Traurigkeit begleitet werden? Dieser Frage widmet sich ein Vortrag von Dr. Jan-Uwe Rogge – einem der bekanntesten Erziehungsexperten Deutschlands –, zu dem die beiden Städtischen Familienzentren Kleine Strolche und Sinnersdorf interessierte Eltern einladen. Er findet am Dienstag, 8. Juni 2021, um 19.30 Uhr statt – je nach aktueller Lage der Corona-Pandemie entweder im Kultur- und Medienzentrum, Dr.-Hans-Köster-Saal, Steinstraße 15, oder als Online-Veranstaltung.
Der Vortrag ist kostenlos; eine vorherige Anmeldung ist ausschließlich per E-Mail an vortragrogge@gmx.de erforderlich.

Abgesagt: GVG-LaufCup fällt auch 2021 aus

Aufgrund der weiter andauernden Corona-Krise und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen wird der GVG-LaufCup auch in diesem Jahr nicht stattfinden können. Bis heute sind bereits vier von sieben Veranstaltungen abgesagt worden.
„Die frühzeitigen Absagen und die Planungsungewissheit haben uns dazu veranlasst, den GVG-LaufCup auch 2021 komplett ausfallen zu lassen. Ob im Herbst tatsächlich Laufveranstaltungen durchgeführt werden können, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen“, sagt Cup-Organisator Joe Körbs. Nachdem bereits im März der „GVG-Donatuslauf“ in Erftstadt-Liblar ausfallen musste, entschieden sich nun auch die Veranstalter vom „GVG-Volkslauf Hürth“ (09. Mai), Brühler Stadtlauf (22. Mai) und GVG-Citylauf Erftstadt (26. September) zu einer Absage.
Im Kalender verbleiben somit noch der GVG-Abteilauf Brauweiler (13. Juni), Horremer Abendlauf (18. Juni) und GVG-Citylauf Bedburg (18. September).
„Die weitere Entwicklung der Pandemie wird zeigen, ob die verbliebenen Läufe tatsächlich stattfinden können“, so Petra Schnütgen, Marketingleiterin der GVG Rhein-Erft. „Auch wenn der GVG-LaufCup in diesem Jahr erneut ausfällt, blicken wir positiv in die Zukunft und sind gerade in diesen schwierigen Zeiten weiterhin als Sponsor an der Seite der Vereine und Veranstalter.“