Im Rhein-Erft-Kreis gilt ab Montag, 19. April 2021, die sogenannte Corona-Notbremse nach §16 der Coronaschutzverordnung – ohne Ausnahme. Das entschied heute Landrat Frank Rock nach intensiven Beratungen mit den Bürgermeistern der zehn kreisangehörigen Kommunen sowie den Landräten und Oberbürgermeistern im Regierungsbezirk Köln.
Die bisherige Allgemeinverfügung, die das Betreten von Einzelhandelsgeschäften unter Auflagen und mit tagesaktuellem Corona-Schnelltest ermöglichte, läuft am Sonntag aus und soll nicht verlängert werden. Für die Geschäfte bedeutet das eine Umstellung vom „Click&Meet-Verfahren“ zurück zum „Click&Collect-Verfahren“.
„In meinen Augen greifen die guten Hygienekonzepte des Einzelhandels, dennoch steigen die Infektionszahlen kontinuierlich Richtung 200. Ich halte abgestimmte und regional möglichst einheitliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung für erforderlich. Meine Entscheidung ist auch Ausdruck eines engen Schulterschlusses der Kreise und kreisfreien Städte in der Region“, betont Landrat Rock. „Die angespannte Lage in den Krankenhäusern der Region macht diese Maßnahme notwendig.“ Einer ohnehin bevorstehenden bundeseinheitlichen Regelung kommt der Kreis damit zuvor.
„Noch wichtiger als Verschärfungen im öffentlichen Leben ist es aber, dass die Menschen sich auch ihrer eigenen Verantwortung bewusst sind und Kontakte im privaten Bereich wieder stärker einschränken“, erklärt Rock. Er appelliert daher gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern an die Bevölkerung, sich im privaten Bereich genauso verantwortungsvoll und diszipliniert zu verhalten, wie es im öffentlichen Bereich ohnehin schon nötig ist. Ursprung der meisten nachvollziehbaren Infektionen sei nach wie vor der private Bereich und das unmittelbare persönliche Umfeld.