Ab Montag: Keine Ausnahme mehr von der „Corona-Notbremse“ im Rhein-Erft-Kreis. Regional abgestimmtes Vorgehen.

Im Rhein-Erft-Kreis gilt ab Montag, 19. April 2021, die sogenannte Corona-Notbremse nach §16 der Coronaschutzverordnung – ohne Ausnahme. Das entschied heute Landrat Frank Rock nach intensiven Beratungen mit den Bürgermeistern der zehn kreisangehörigen Kommunen sowie den Landräten und Oberbürgermeistern im Regierungsbezirk Köln.

Die bisherige Allgemeinverfügung, die das Betreten von Einzelhandelsgeschäften unter Auflagen und mit tagesaktuellem Corona-Schnelltest ermöglichte, läuft am Sonntag aus und soll nicht verlängert werden. Für die Geschäfte bedeutet das eine Umstellung vom „Click&Meet-Verfahren“ zurück zum „Click&Collect-Verfahren“.

„In meinen Augen greifen die guten Hygienekonzepte des Einzelhandels, dennoch steigen die Infektionszahlen kontinuierlich Richtung 200. Ich halte abgestimmte und regional möglichst einheitliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung für erforderlich. Meine Entscheidung ist auch Ausdruck eines engen Schulterschlusses der Kreise und kreisfreien Städte in der Region“, betont Landrat Rock. „Die angespannte Lage in den Krankenhäusern der Region macht diese Maßnahme notwendig.“ Einer ohnehin bevorstehenden bundeseinheitlichen Regelung kommt der Kreis damit zuvor.

„Noch wichtiger als Verschärfungen im öffentlichen Leben ist es aber, dass die Menschen sich auch ihrer eigenen Verantwortung bewusst sind und Kontakte im privaten Bereich wieder stärker einschränken“, erklärt Rock. Er appelliert daher gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern an die Bevölkerung, sich im privaten Bereich genauso verantwortungsvoll und diszipliniert zu verhalten, wie es im öffentlichen Bereich ohnehin schon nötig ist. Ursprung der meisten nachvollziehbaren Infektionen sei nach wie vor der private Bereich und das unmittelbare persönliche Umfeld.

Ab 19. April: Impftermine für Bürgerinnen und Bürger des Jahrgangs 1946 und 1947 über die Kassenärztliche Vereinigung buchbar!

Die Vergabe von Impfterminen für Personengruppen zwischen 70 und 80 Jahren schreitet zügig voran. Erst gestern konnte bekannt gegeben werden, dass ab Morgen die Jahrgänge 1944 und 1945 einen Impftermin vereinbaren können.

Seit heute steht fest, dass nun auch alle Personen der Jahrgänge 1946 und 1947, die im Rhein-Erft-Kreis wohnhaft sind, einen Impftermin für das Impfzentrum in Hürth vereinbaren können. Ein entsprechendes Anschreiben des Ministers und des Kreises zur weiteren Information geht den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in den nächsten Tagen per Post zu.

Die Terminvergabe startet ab Montag, den 19. April, 08:00 Uhr und erfolgt wie bisher durch die Kassenärztliche Vereinigung über die Internetseite www.116117.de sowie die kostenlose Telefonnummer (0800) 116 117 01.

Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1946 und 1947 können einen gemeinsamen Termin mit Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner vereinbaren. Das Alter des Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.

Die Schreiben des Ministers und des Landrates sind auch auf der Homepage des Kreises unter der Rubrik „Impfzentrum“ lesbar und stehen als Download bzw. zum Ausdruck zur Verfügung.

Jugendamtsoffensive 2021: Unterstützen, beraten, begleiten Kreative Angebote für Pulheimer Familien

Ob Impulsvorträge per Video, Spätsprechstunden-Service oder Elternabend – das Jugendamt-Team der Stadt Pulheim bringt anlässlich der bundesweiten Aktionswochen der Jugendamtsoffensive 2021 vom 20. April 2021 bis 21. Mai 2021 einige kreative Ideen an den Start. Die Angebote, die auch online unter Jugendamtsoffensive 2021 | Stadt Pulheim abrufbar sind, richten sich speziell an Eltern, junge Erwachsene, Jugendliche und Fachpersonal. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts tragen mit ihren Angeboten dazu bei, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Mit diesen besonderen und niederschwelligen Aktionen machen sie auf ihre Kompetenzen als vertrauensvolle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aufmerksam“, sagt Bürgermeister Frank Keppeler zum Start der Kampagne.

Erziehungsberatung per Video: Mittwoch ist Impulsvortrag-Tag

Auch wenn angesichts der Coronavirus-Pandemie einige geplante Aktionswochenangebote mit persönlichem Kontakt leider nicht realisiert werden konnten, knüpft das Jugendamtsteam nun verstärkt auch online den Draht zu den Familien im Stadtgebiet. So gehen beispielsweise während des Aktionszeitraums immer mittwochs 20-minütige Impulsvorträge der Erziehungsberatung online. Diese stehen dann auf der Startseite der städtischen Homepage zur Verfügung und widmen sich wechselnden Themenblöcken, wie zum Beispiel „Pubertät“, „Trennung und Scheidung“ oder „Beziehungsarbeit zwischen Eltern und Kind“. Den Anfang macht der Impulsvortrag „Pubertät“ am 21. April 2021.

Telefonischer Service bis 21 Uhr: Donnerstagabend ist Spätsprechstunden-Abend

Als weiterer besonderer Service findet jeweils am Donnerstagabend eine lange Sprechstunde von 18 Uhr bis 21 Uhr statt. In diesem Zeitfenster geben die zuständigen Fachberaterinnen und Fachberater telefonisch wertvolle Tipps und Informationen zu verschiedenen Fragestellungen. Los geht es am 22. April 2021:

  • Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH): Marion Kluft-Liesner, 02238/808-308

  • Kita-Navigator/Erhebung Elternbeiträge: Celina Chiappetta, 02238/808-302

  • Trennung und Scheidung: Christoph Stubbe, 02238/808-157

Außerdem soll es sich an diesem Abend auch um Fragen rund um das Thema „Umsetzung des Kinderschutzes in der Kindertageseinrichtung“ drehen. Selbstverständlich ist zu allen Themen auf Wunsch auch eine anonyme Beratung möglich. Die online veröffentliche Wochenübersicht gibt einen Überblick über die Themen der kommenden Donnerstag-Spätsprechstunden inklusive der zuständigen Gesprächspartner.

Im Gespräch: Elternabend mit der Jugendamtsleitung

In der letzten Aktionswoche steht ein besonderer Elternabend des Stadtelternrats Pulheim (SEPU) auf dem Programm: Am 19.05.2021 beantwortet Jugendamtsleiterin Stefanie Schlösser von 19-21 Uhr Fragen der Pulheimer Eltern. Der Abend soll nicht nur online übertragen, sondern nach Möglichkeit auch in einer Präsenzveranstaltung – unter Beachtung der geltenden Corona-Hygieneregeln – stattfinden. Weitere Informationen dazu werden zeitnah zur Verfügung gestellt.

Bundesweiten Aktionswochen der Jugendamtsoffensive 2021

Die Aktionswochen der Jugendamtsoffensive 2021 finden bundesweit im Zeitraum vom 20. April 2021 bis 21. Mai 2021 im Rahmen der Kampagne „DAS JUGENDAMT. Unterstützung, die ankommt.“ statt. Weiterführende Informationen gibt es unter https://www.pulheim.de/bildung-soziales/jugendamtsoffensive-2021.php .

Impftermine für Bürgerinnen und Bürger des Jahrgangs 1944 und 1945 über die Kassenärztliche Vereinigung ab 16. April buchbar!

Ab kommenden Freitag, 16. April, 8:00 Uhr können nach einer Entscheidung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) auch alle Personen der Jahrgänge 1944 und 1945, die im Rhein-Erft-Kreis wohnhaft sind, einen Impftermin für das Impfzentrum in Hürth vereinbaren. Ein entsprechendes Anschreiben des Ministers und des Kreises zur weiteren Information geht den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in den nächsten Tagen per Post zu.

Die Terminvergabe erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung über die Internetseite www.116117.de sowie die kostenlose Telefonnummer (0800) 116 117 01.

Erste Impfungen sind ab Montag, 19. April 2021 möglich.

Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1944 und 1945 können einen gemeinsamen Termin mit Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner vereinbaren. Das Alter des Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.

Die Schreiben des Ministers und des Landrates sind auch auf der Homepage des Kreises unter der Rubrik „Impfzentrum“ lesbar und stehen als Download bzw. zum Ausdruck zur Verfügung.

Hausärzte führen Corona-Schutzimpfungen bei Menschen mit Vorerkrankung durch

Seit dem 6. April 2021 erhalten chronisch kranke Bürgerinnen und Bürger endlich die Möglichkeit, sich einen Impftermin über ihren bekannten Hausarzt zu vereinbaren. „Nach einer wahren Antragsflut beim Gesundheitsamt sorgt dies nun für eine Beschleunigung des Impfprozesses“, erläutert Landrat Frank Rock.

„Die Hausärzte kennen ihre Patienten und deren Krankheitsbilder zum Teil schon über viele Jahre. Das schafft Vertrauen und ermöglicht zugleich eine zügige Priorisierung“, so Rock weiter.

Für die Impfversorgung der Personengruppe mit einer in § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Impfverordnung genannten Erkrankung sind nun ausschließlich die niedergelassenen Ärzte zuständig, welche auch die Einhaltung der Impfreihenfolge sicherstellen. Zu diesen Krankheiten zählen unter anderem: Trisomie 21, Demenz, behandlungsbedürftige Krebserkrankungen, diverse Lungenerkrankungen, Diabetes und Muskeldystrophien.

Von den Gesundheitsämtern und Impfzentren sind diese Personen ab sofort nicht mehr zu berücksichtigen. Bereits beim Gesundheitsamt vorliegende Anträge, die bis zum 7. April eingegangen sind, werden allerdings noch sukzessive abgearbeitet, sofern sie vollständig sind und ein ausreichendes ärztliches Attest vorliegt.

Lediglich Personen mit Erkrankungen, die nicht explizit in der Verordnung genannt sind, und bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion besteht, können weiterhin einen Antrag auf Impfung im Impfzentrum stellen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe k). Für diese Einzelfälle führt das Gesundheitsamt eine Härtefallprüfung durch.

Bevor ein Einzelfallantrag aufgrund einer Vorerkrankung gestellt wird, sollten Betroffene in jedem Fall zunächst mit ihrem Hausarzt klären, ob nicht doch eine Impfmöglichkeit in der entsprechenden Arztpraxis besteht. Sieht der behandelnde Arzt diese Möglichkeit nicht und empfiehlt aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere einen Einzelfallantrag, so ist diesem Antrag ein Attest des Arztes beizufügen. Die Ärztekammern stellen hierzu einheitliche Musterbescheinigungen bereit. In dem anschließenden Verfahren wird aufgrund ärztlicher Beurteilung geprüft, ob ein vorrangiger Impfanspruch besteht.

Der Einzelfallantrag kann formlos per E-Mail an einzelfallantrag-impfung@rhein-erft-kreis.de geschickt werden.

Pulheim: Ladendieb leistete Widerstand

Der erst 14-jährige Ladendieb griff die Beamten an. Sie blieben unverletzt. Den Jugendlichen erwarten mehrere Strafverfahren.

In einem Verbrauchermarkt in der Sonnenallee geriet der 14-Jährige am Montagabend (12. April) um 21:10 Uhr in den Fokus einer Zeugin. Er steckte sich drei Flaschen Hochprozentiges und eine Flasche Buttermilch ein. Darauf angesprochen, warf er die Schnapsflaschen auf den Boden. Beim Eintreffen der Polizisten verhielt er sich zunächst nur verbal aggressiv. Als es darum ging, ihn wegen des bevorstehenden Transportes im Streifenwagen wegen gefährlicher Gegenstände und weiterem Diebesgut zu durchsuchen, griff er die Beamten an und zerriss das Diensthemd eines Beamten. Weitere Angriffsversuche des Jugendlichen konnten frühzeitig eingedämmt werden. In der Polizeidienststelle ist der mit 1,52 Promille stark Alkoholisierte seiner erziehungsberechtigten Mutter übergeben worden. Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen Ladendiebstahls und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. (bm)

Standsicherheit der Grabsteine im Mai auf dem Prüfstand – umgelegte Grabsteine

Auf den neun Friedhöfen im Pulheimer Stadtgebiet kommt im Mai wieder der sogenannte „Kipp-Tester“ zum Einsatz. Mit diesem speziellen Grabsteinprüfgerät kontrolliert das Mitarbeiterteam des städtischen Bauhofs alljährlich die Standsicherheit der rund 7.500 Grabsteine – in diesem Jahr im Zeitraum vom 3. bis 21. Mai 2021.

Witterungs- und nutzungsbedingt kann die Standsicherheit der Grabmale im Laufe der Zeit beeinträchtigt werden. Um möglichen Unfallgefahren für Friedhofsbesucherinnen und Friedhofsbesucher vorzubeugen, ist die regelmäßige Überprüfung notwendig.

Mitthilfe des „Kipp-Testers“ wird überprüft, ob das Grabmal einem Prüfdruck von 30 Kilogramm bei Grabsteinen bis 70 Zentimetern Höhe beziehungsweise einem Prüfdruck von 50 Kilogramm bei Grabsteinen über 70 Zentimetern Höhe standhält. Wenn Beanstandungen vorliegen, wird der Grabstein mit einem entsprechenden Aufkleber versehen. Außerdem werden die Nutzungsberechtigten schriftlich auf die Gefahr hingewiesen und um umgehende Instandsetzung gebeten. Bei akuter Umsturz -gefahr wird der Grabstein entweder gesichert oder sofort umgelegt.

Masterplan oder Desaster(plan)?! – Pulheims Schulen warten weiter auf Sanierung und Baumaßnahmen

VP beantragt Behandlung im Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss am 13.04.2021

Viele Ratsmitglieder, Eltern und die Schulen staunten nicht schlecht, als im vergangenen Liegenschafts- und Hochbauausschuss fast alle versprochenen Bau- und Sanierungsmaßnahmen mit dem Vermerk „zurückgestellte Projekte“ aus der Prioritätenliste für das Jahr 2021 flogen. Die Verwaltung will nun „wegen der vielfältigen und zeitlichen Zusammenhänge der verschiedenen Maßnahmen eine „Projektsteuerung mit der Erstellung einer Masterplanung“ beauftragen. Diese Masterplanung, welche erneut Machbarkeitsstudien beinhalten soll, soll eine Bearbeitungsdauer von 9-12 Monaten in Anspruch nehmen. Erst danach soll es weitergehen – irgendwie….

„Grundsätzlich ist gegen eine Masterplanung nichts einzuwenden, nur hätte diese bereits viele Jahre früher erfolgen müssen!“, so die bildungspolitische Sprecherin des BVP Angelika Wiedefeld. Zur Erinnerung: Die Machbarkeitsstudien für die beiden Schulzentren datieren aus den Jahren 2015 und 2016 und damals gab es bereits erheblichen Sanierungsstau. So wartet das Geschwister-Scholl-Gymnasium bereits auf die seit 2010 bewilligte Erneuerung der Physikräume. Nach mehreren Rückstellungen ist nun seit 2018 die Fachplanung mit der Erneuerung beschäftigt und immer noch keinen Schritt weiter. Ähnlich desaströs sieht es mit der Sporthalle am Schulzentrum Pulheim aus, von der dringenden Sanierung und Erweiterung der Marion-Dönhoff-Realschule ganz zu schweigen. „Wir möchten daher in der kommenden Sitzung des Fachausschusses erfahren, aus welchen Gründen man im Januar bei der Verabschiedung des Haushaltes noch ganz andere Pläne hatte und den Grund- und weiterführenden Schulen viel Geld für Investitionen versprochen wurde. Nun tritt man plötzlich wieder auf die Notbremse. Dies ist einfach nicht mehr vermittelbar!“, ergänzt Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.

Wir wundern uns, dass weder der Fachausschuss, noch der interfraktionelle Arbeitskreis, in dem auch die Schulen vertreten sind, über diese Kehrtwende rechtzeitig informiert und in die Überlegungen einbezogen wurden.

Unsere Schulen brauchen Planungssicherheit und hatten die Hoffnung, dass die dringend notwendigen Renovierungsarbeiten und Schulerweiterungen wie von Bürgermeister und Verwaltung fest zugesagt nun endlich umgesetzt werden. Erneute Warteschleifen und Verzögerungen schaffen nun Ärger und Unmut und das völlig zu Recht.

Wir hoffen sehr, dass aus dem Masterplan kein weiterer Desasterplan für unsere Schulen wird.

Erster witterungsbedingter Brandeinsatz für die Feuerwehr Pulheim

Erster witterungsbedingter Brandeinsatz für die Feuerwehr Pulheim

Die Feuerwehr Pulheim wurde am heutigen Mittag zum ersten witterungsbedingten Brandeinsatz in diesem Jahr alarmiert. Im Stadtteil Geyen brannte eine Hecke. Die Feuerwehr konnte eine Ausbreitung des Feuers verhindern.
Gegen 14:00 Uhr wurde die Feuerwehr Pulheim zu einem Heckenbrand nach Geyen alarmiert. Bereits auf der Anfahrt konnten die Einsatzkräfte eine Rauchentwicklung wahrnehmen.
Die ersteintreffenden Kräfte fanden einen ausgedehnten Heckenbrand auf einer Länge von 20 Metern vor. Umgehend wurden durch den Einsatzleiter zwei Einsatzabschnitte gebildet und insgesamt vier C-Rohre zur Brandbekämpfung von beiden Seiten eingesetzt, so dass eine Ausbreitung auf angrenzende Gebäude verhindert werden konnte. Gegen 14:30 Uhr war das Feuer gelöscht und die Einsatzkräfte der Hauptamtlichen Wache sowie der Löschzüge Pulheim, Geyen und Brauweiler, welche unter der Leitung von Brandoberinspektor Christian Heinisch standen, konnten sukzessive zu ihren Standorten zurückkehren.
Die Feuerwehr Pulheim weist an dieser Stelle darauf hin, dass bei der aktuellen Wetterlage eine erhöhte Gefahr von Vegetationsbränden besteht. Insbesondere bei der Verwendung von Unkrautbrennern ist Vorsicht geboten, da bereits durch die abstrahlende Hitze umliegende Sträucher und Pflanzen in Brand geraten können. Aber auch achtlos weggeworfene Zigaretten können zu einem Brand führen.
Sollte es zu einem Feuer kommen, rufen Sie umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112. Warten Sie das Eintreffen der Feuerwehr ab und bringen Sie sich nicht durch eigene Löschversuche in Gefahr.
Foto: Feuerwehr Pulheim, Fabian Ufer

Der Pulheimer Weg – ein neues Baulandkonzept

Die Fraktion Wir für Pulheim hat ein neues zukunftsweisendes Baulandkonzept für Pulheim und seine Stadtteile entwickelt. 40 – 30 – 20, 40% Geschosswohnungsbau, davon 30% öffentlich gefördert und 20% preisgedämpfte Mietwohnungen. Anlass dazu gibt die bisherige Vereinbarung zu öffentlich geförderten Wohnungen, die nicht im Ansatz die Bedarfe deckt.

Unser Konzept beinhaltet eine ganzheitliche Betrachtung der Gesamtsituation. Von der geförderten Mietwohnung mit Wohnberechtigungsschein A bis zum freistehenden Einfamilienhaus, mit Blick auf alle Bevölkerungsgruppen, vom Geringverdiener über Familien, Senioren, bis hin zu Singles.

Fraktionsvorsitzender Frank Sommer: „Zur Lösung der wohnungspolitischen Probleme in Pulheim ist der Geschosswohnungsbau, die Nutzungsart, welche die bestehenden Probleme am Wohnungsmarkt am ehesten zu lösen im Stande ist – ob öffentlich gefördert oder privat finanziert. Aus diesem Grund ist eine Quotierung des Geschosswohnungsbaus von wesentlicher Bedeutung.“

Das ist ein Kurswechsel, von einer bisher stark dominierenden Einfamilienhausbebauung hin zu einem konkreten Anteil an Geschosswohnung, teilweise sozial gebunden und preisgedämpft. Daraus gewollt, entsteht ein höherer, Umwelt Boden und Ressourcen schonender Dichtewert, d.h. es wohnen mehr Menschen auf einer Fläche.

„Wer in Pulheim arbeitet, sollte es sich leisten können hier zu wohnen. Ob mit großem oder kleinem Portmonee“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Walter Lugt.