Es fällt immer wieder auf, dass an vielen Häusern und Gebäuden die Hausnummernschilder fehlen. Die Stadtverwaltung weist deshalb daraufhin, dass jeder Hauseigentümer verpflichtet ist, Schilder mit der ihm von der Stadt zugeteilten Hausnummer an seinem Gebäude anzubringen. Dies gilt auch im Falle erforderlicher Änderungen. Die Hausnummer muss an der Straßenseite des Hauptgebäudes über oder unmittelbar neben der Eingangstür angebracht sein. Befindet sich die Eingangstür nicht an der Straßenseite, so ist die Hausnummer an der der Eingangstür nächstgelegenen Ecke des Gebäudes zur Straßenseite hin anzubringen.
Die Hausnummern müssen von der Straße aus sichtbar sein. Wird die Sichtbarkeit durch einen Vorgarten oder Pflanzenbewuchs ausgeschlossen, so ist die Hausnummer am Eingang zum Grundstück in geeigneter Höhe anzubringen.
Das Baugesetzbuch verpflichtet jeden Hauseigentümer zum Anbringen einer Hausnummer. „Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen“, heißt es dort in Paragraph 126. Baugesetzbuch.