Wer beim Spaziergang durch den Nordpark oder über andere öffentliche Grünflächen reife Äpfel, Birnen oder Pflaumen entdeckt, darf die Früchte abpflücken. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass stets pfleglich mit den Bäumen umzugehen ist und das Pflücken von städtischen Bäumen auf öffentlichen Grünflächen nur zum Eigenbedarf erlaubt ist. Da das Fallobst Igeln und Vögeln zu Gute kommt, sollten die Bäume nicht vollständig abgeerntet werden. Das Obstpflücken erfolgt auf eigene Gefahr.