Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird am Sonntag, 23. Februar 2025, stattfinden. Die Wahlbenachrichtigungen werden am Mittwoch, 22. Januar 2025, an die Bürgerinnen und Bürger versandt.

Wer die Briefwahl nutzen möchte, sollte die Unterlagen möglichst frühzeitig beantragen. Dies kann ab sofort schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und gewünschter Versandadresse per E-Mail an wahlen@pulheim.de oder über das Online-Formular auf der städtischen Homepage unter Briefwahl | Stadt Pulheim erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich (AdR.: das wird wohl kaum stimmen. Wenn etwas per E-Mail geht, dann erst recht per Telefon. Eine E-Mail ist leichter zu fälschen.).

Da die Stimmzettel voraussichtlich erst ab Montag, 10. Februar 2025, im Rathaus für die Zustellung an die Bürgerinnen und Bürger vorliegen werden, gibt es dieses Mal nur einen kurzen Zeitraum für die Briefwahl. Deshalb sollten Briefwählerinnen und Briefwähler nach Erhalt der Briefwahlunterlagen diese so schnell wie möglich wieder zurückschicken, damit die Stimmen rechtzeitig eingehen.

Im Wahlbüro im Rathaus (Raum 0.46) kann die Briefwahl voraussichtlich ab 10. Februar 2025 zu den Öffnungszeiten vorgenommen werden: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, montags, dienstags und mittwochs von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie donnerstags von 14 Uhr bis 18 Uhr.