Der Winter steht vor der Tür! Der Bauhof der Stadtverwaltung Pulheim hat sich darauf vorbereitet, um über 60 Straßenkilometer im gesamten Stadtgebiet – falls notwendig – von Schnee und Eis befreien zu können. Die Vorbereitungen auf die aktuelle Winterzeit haben bereits unmittelbar nach dem vergangenen Winter begonnen. Alle Geräte, Maschinen und LKWs wurden gründlich vom Salz gereinigt. Die Winterdienstgeräte wurden gewartet, eingefettet und trocken eingelagert. Die Multifunktionsfahrzeuge wurden umgerüstet.
Weil der Bauhof mittlerweile 180 Kubikmeter Salz lagern kann, statt früher 50 Kubikmeter, sind die Planungen und der Einsatz im Winterdienst wesentlich effizienter und wirtschaftlicher.
Die Verträge mit dem Salzlieferanten garantieren Lieferungen innerhalb von 24 Stunden. Der Bedarf an Salz für die Stadt Pulheim ist im Winter gesichert.
Wenn die Wettervorhersage die Entstehung von Glätte oder Schneefall ankündigt, werden durch einen Bereitschaftsmitarbeiter zu festgelegten Uhrzeiten Kontrollfahrten im Stadtgebiet durchgeführt. Diese beginnen morgens um 3.30 Uhr. Wenn Glätte festgestellt wird, werden über eine Telefonkette die übrigen Bereitschaftsmitarbeiter alarmiert und Streueinsätze gefahren. Hierdurch ist sichergestellt, dass alle Hauptdurchgangsstraßen morgens bis 7 Uhr geräumt und gestreut sind und der Berufsverkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
Der Winterdienst wird von 20 Bauhofmitarbeitern geleistet, die sich (außerhalb der Dienstzeit) in Rufbereitschaft befinden. Hiervon sind acht Mitarbeiter auf den vier Streufahrzeugen dem maschinellen Winterdienst zugeteilt. Die übrigen zwölf machen manuellen Winterdienst auf den Bürgersteigen in den Innenstadtbereichen, an wichtigen Fußgängerüberwegen, an Bushaltestellen sowie auf den Bürgersteigen vor städtischen Liegenschaften.
Die Räumung und Streuung erfolgt nach drei Streustufen:
In Stufe 1 sind die verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen enthalten
(z.B. Hauptdurchgangsstraßen, Strecken mit gefährlichen Steigungen, Schulwege etc.).
Diese Straßen werden bei jeder Glätte gestreut.
In Stufe 2 sind die weniger wichtigen Nebenstraßen aufgeführt. Diese werden erst angefahren wenn die Räum- und Streuarbeiten nach Stufe 1 beendet sind und nur wenn starke Glätte vorherrscht (z.B. Glatteis).
In Stufe 3 sind die reinen Anliegerstraßen aufgeführt, wo die Reinigung nach der Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übertragen ist. Hier wird keinerlei Winterdienst durchgeführt.
Die Kreisstraßen im Pulheimer Stadtgebiet werden außerhalb der Ortslagen vom Kreis bedient, die Bundes- und Landstraße vom Landesbetrieb Straßenbau NRW. Innerhalb der Ortslagen werden diese Straßen vom städtischen Bauhof versorgt.