Briefwahl ist im Wahlamt im Rathaus montags bis freitags möglich
Die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl am Sonntag, 26. Mai, werden den wahlberechtigten Pulheimer Bürgerinnen und Bürgern bis zum 5. Mai zugestellt. Wer nach diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich an das Wahlamt im Rathaus, Alte Kölner Straße 26, Telefon 02238/ 808 617 oder 808 220 zu wenden. Dort kann die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl überprüft werden.
Briefwahlunterlagen werden aufgrund eines Antrages zugesandt oder ausgehändigt.
Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail an wahlen@pulheim.de gestellt werden.
Eine persönliche Antragstellung oder die schriftliche Bevollmächtigung von Dritten zur Beantragung ist ebenfalls möglich. Hier gibt es die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen: www.kdvz-frechen.de
Die Briefwahl kann vor Ort vorgenommen werden. Wer seinen Antrag persönlich im Rathaus (Raum 46 im Erdgeschoss) stellt, erhält die Briefwahlunterlagen und kann sofort wählen. Wahlkabinen und eine Wahlurne befinden sich im Raum. Das Wahlamt ist zu den gleichen Zeiten wie das Rathaus geöffnet.
Wählen dürfen alle Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen sowie Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsländer, die:
– am Wahltag, also am 26. Mai 2019, das 18. Lebensjahr vollendet haben und
– seit mehr als drei Monaten einen Wohnsitz in der Deutschland oder einem anderen
EU-Staat haben.
Dabei ist zu beachten, dass jeder Bürger nur eine Stimme hat und somit nur einmal wählen darf. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Deutscher, der in Frankreich lebt, entweder dort (nach den dortigen Wahlbestimmungen) oder in Deutschland wählen kann (aber nicht in beiden Staaten).
Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre gewählt. Da viele Staaten traditionell nur an einem bestimmten Wochentag wählen, gibt die Union keinen Stichtag vor, an dem die Wahl stattfinden muss, sondern beschließt lediglich eine Zeitspanne von vier Tagen, die sich ungefähr im gleichen Zeitraum befindet wie die vorangegangenen Europawahlen. Innerhalb dieser vier Tage, meist Donnerstag bis Sonntag, können die Mitgliedsstaaten frei entscheiden, wann sie ihre Bürger zur Urne bitten. Für das Jahr 2019 hatte sich der Rat auf den Zeitraum vom 23. bis zum 26. Mai 2019 festgelegt. In Deutschland findet die Wahl am 26. Mai statt.
Alle Mitglieder der Union wählen zwar ungefähr zur gleichen Zeit ihre Abgeordneten ins Parlament, jedoch nach unterschiedlichen nationalen Verfahren, da es kein einheitliches EU-Wahlrecht gibt. Bedingung ist lediglich, dass die Bürger ihre Vertreter im Parlament nach allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl wählen.
In Deutschland stellen die Parteien im Vorfeld der Wahlen Listen mit ihren Kandidaten auf. Dabei ist es ihnen überlassen, ob sie Landes- oder Bundeslisten erstellen.
Entscheidet sich eine Partei für eine Aufstellung nach Landeslisten bedeutet dies, dass sie für jedes einzelne Bundesland eine separate Kandidatenliste erstellt. Manche Parteien erstellen auch gemeinsam mit ihren Landesverbänden eine Liste, die für ganz Deutschland gilt: die Bundesliste.
Bei der Wahl hat jeder Bürger eine Stimme, die er nun einer der zur Wahl stehenden Parteien geben kann. Die Auszählung und anschließende Sitzverteilung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Das bedeutet, dass jede Partei so viele der 96 deutschen Sitze im Parlament erhält, wie sie prozentual an Stimmen im gesamten Bundesgebiet erhalten hat. Eine drei-prozentige Sperrklausel wurde im Februar 2014 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.