Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2019 hat auch Auswirkungen auf die Zuschnitte der 24 Wahlbezirke in Pulheim. Der Wahlausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung die entsprechenden Änderungen beschlossen. Die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs machten es notwendig, 21 der 24 Wahlbezirke anzupassen.
Änderungen in Pulheim
In Pulheim gibt es folgende Änderungen: Die Bewohnerinnen und Bewohner des Starenweges müssen nun das Wahllokal in der Grundschule Auweiler Straße aufsuchen. Stimmberechtigte aus dem Gewerbegebiet rund um die Benzstraße und aus Teilen des Asternweges – nur die ungeraden Hausnummern von 1 bis 119 – wählen nun ebenfalls im Gebäude der Grundschule an der Auweiler Straße und nicht mehr in der Grundschule an der Bachstraße.
Änderungen in Stommeln
Für die Wählerinnen und Wähler in Stommeln ergibt sich folgende Änderung: Die bislang dem Wahlbezirk 4.2 zugehörigen Straßen „Bruchrandweg“ und „Im Bruchfeldchen“ werden dem Wahlbezirk 7 zugeordnet. Dies gilt auch für die Häuser Bruchstraße Kreisverkehr Nettegasse bis Kopfbuche (Hausnummern 1-59 und 2-60). Diese Stimmberechtigten geben nun in der Christinahalle und nicht mehr im Gebäude der ehemaligen Stommelner Grundschule An der Kopfbuche ihre Stimme ab.
Änderungen in Dansweiler
In Dansweiler geben die Bewohnerinnen und Bewohner der Eisenacher Straße ihre Stimme nun im Feuerwehrgerätehaus Brauweiler ab und nicht mehr in der Turnhalle der Wolfhelmschule.
Angaben in den Wahlbenachrichtigungen beachten
Für die Stimmberechtigten in den anderen Stadtteilen ändern sich die jeweiligen Wahllokale nicht. Es kann allerdings Raumänderungen geben. Die Änderungen der Wahllokale werden zudem in den Wahlbenachrichtigungsbriefen angegeben. Diese werden im August verschickt.