Den Pulheimer Familienpass gibt es auch in diesem Jahr wieder. Er bietet anspruchsberechtigten Familien mit Hauptwohnsitz in Pulheim vergünstigten Zugang zu vielen Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten der Stadt. Ab sofort können im Sozialamt des Rathauses bereits ausgestellte Familienpässe für ein weiteres Jahr verlängert sowie Neuanträge gestellt werden.
Ansprechpartnerin ist: Anke Bockwinkel, Zimmer 012, Telefon 02238-808-123
Montag bis Donnerstag von 8.30 – 12 Uhr, Donnerstagnachmittag von 14 – 18 Uhr
Inhaber des Pulheimer Familienpasses profitieren von folgenden Vergünstigungen:
– 30 Prozent Ermäßigung auf den Eintrittspreis in die Aquarena
– 30 Prozent Ermäßigung auf Eintrittskarten von kulturellen, städtischen Veranstaltungen
– 30 Prozent Ermäßigung der Kurs- und Veranstaltungsgebühren bei der Volkshochschule und der Musikschule La Musica
– 30 Prozent Ermäßigung des kostenpflichtigen Schülertransports
– 30 Prozent Ermäßigung der Leihgebühren der Pulheimer Bücherei
Verzicht auf anfallende Gebühren für die Ausstellung von Kinderausweisen für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr
Anspruchsberechtigt sind Familien, deren jährliches Brutto-Familieneinkommen
61.355 Euro nicht überschreitet, mit:
– drei oder mehr Kindern
– mit zwei und mehr Kindern, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Arbeitslosengeld, aus Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Kapt. 1-4 erzielen
– mit einem Kind, bei dem eine Behinderung von wenigstens GdB 50 i. S. des Schwerbehindertengesetzes vorliegt
Bei Alleinerziehenden mit einem Kind liegt die Brutto-Familieneinkommensgrenze bei 30.000 Euro.
Als Kinder gelten auch Schülerinnen und Schüler, Jugendliche, Auszubildende sowie Studentinnen und Studenten, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise die noch auf der Steuerkarte anerkannt sind.