Die anhaltend rückläufige Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Erft-Kreis macht weitere Öffnungsschritte ab Donnerstag, dem 27. Mai, möglich. Die „Notbremse“ des Bundes greift dann nicht mehr.
Damit fällt im Kreisgebiet die bisherige nächtliche Ausgangsbeschränkung weg.
Des Weiteren gilt:
- Treffen im öffentlichen Raum mit 1 Hausstand + 1 Person oder 5 Personen aus 2 Hausständen (Kinder bis 14, Geimpfte oder Genesene zählen dabei nicht mit)
- Einzelhandel darf ohne Termin öffnen (mit negativem Test -maximal 48 Stunden alt – oder Genesene, Geimpfte)
- Konzerte, Aufführungen im Freien möglich (mit negativem Test – maximal 48 Stunden alt – oder Genesene, Geimpfte)
- Kontaktfreier Sport im Freien mit bis zu 20 Personen (z.B. Yoga, Frisbee)
- Zoos, Parks sind offen (mit Termin, ohne Test)
- Freibäder für Sport, Minigolf, Kletterparks usw. offen (mit negativem Test – maximal 48 Stunden alt – oder Genesene, Geimpfte)
- Außengastronomie darf öffnen (mit negativem Test – maximal 48 Stunden alt – oder Genesene, Geimpfte)
- Campingplätze, Ferienwohnungen und Hotels können öffnen (z.T. mit beschränkter Kapazität, Tests usw.)
- Neben Frisör, Fußpflege nun weitere körpernahe Dienstleistungen (z.B. Massagen) mit Maske oder Test möglich