Der BVP hat für die nächste Ratssitzung am 14.02.2023 beantragt, dass im Rahmen einer Selbstverpflichtung die Hebesätze nach Inkrafttreten der Grundsteuerreform so anzupassen sind, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer möglichst konstant bleibt.
„Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden seitens der Finanzämter im letzten Jahr Informationen inklusive der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes versandt. Die Thematik betrifft alle Eigentümer und Mieter. Der Gesetzgeber fordert die kommunalen Verwaltungen auf, die Reform aufkommensneutral umzusetzen. Gerade in der aktuellen Lage der steigenden Preise ist es ein wichtiges Zeichen an die Pulheimer, Sicherheit in der Aufkommenshöhe der Grundsteuer herzustellen“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
Wegen der Neuberechnung der Einheitswerte wird es zwangsläufig „Gewinner und Verlierer“ der Reform geben. Das Ziel der Aufkommensgleichheit ist jedoch nur dann zu erreichen, wenn die Kommunen ihren über das Hebesatzrecht bestehenden Einfluss nicht für Steuererhöhungen nutzen.
„Wir hoffen, dass sich eine Ratsmehrheit für die Grundsteuerbremse entscheidet. Das wäre ein wichtiges Signal, dass die Stadt Pulheim an der Seite seiner Bürgerinnen und Bürger steht und die Grundsteuerreform nicht für Steuererhöhungen ausnutzt“, so Liste-Partsch weiter.