Die Stadt Pulheim erhält in 2023 keine Förderung aus diesem Programm!
Auf Anfrage hin teilte uns Romina Plonsker mit:
Das Programm sieht im Grundsatz vor, dass eine Förderung nur nach einem vorherigen Förderantrag einer Kommune erteilt wird. Die Gemeinden beantragen bei den Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörden Zuwendungen für neue Maßnahmen und zur Fortführung begonnener Maßnahmen. Die Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörden prüfen den angemeldeten Förderbedarf der Gemeinden hinsichtlich der allgemeinen Förderfähigkeit und erstellen unter Beachtung der vom Ministerium vorgegebenen Förder- und Handlungsschwerpunkte ihren Programmvorschlag. Das Ministerium stellt die Vorschläge der Bezirksregierungen zum Programm zusammen, stimmt dieses mit der Europäischen Union und/oder dem Bund ab und gibt das Programm bekannt.
Die Antragsfrist für die Kommunen für die Einreichung von Förderanträgen für das Programmjahr endet am 2024 am 31.12.2023.