Wie der Rhein-Erft-Kreis mitteilt, liegt die Zahl der bestätigten Coronavirus-Infektionen im gesamten Pulheimer Stadtgebiet bei aktuell 28 Fällen. In häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 361 Menschen. Laut Mitteilung liegt der Wert der Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen je 100.000 Einwohner (Inzidenz-Wert) im Rhein-Erft-Kreis bei 31,9 (Stand 16 Uhr).
Private Feiern im öffentlichen Raum anmelden
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gibt vor, dass private Feiern aus herausragendem Anlass wie zum Beispiel Hochzeit, runder Geburtstag oder Taufe, die außerhalb der eigenen Wohnung und mit 50 oder mehr Personen stattfinden, drei Werktage zuvor beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden müssen. Die Anmeldung umfasst die Nennung einer für die Feier verantwortlichen Person und die so präzise wie möglich ermittelte voraussichtliche Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Private Feiern können beim Ordnungsamt der Stadt Pulheim per E-Mail unter ordnungsamt@pulheim.de oder per Formular angemeldet werden. Dieses Anmeldeformular gibt es auf der Corona-Sonderseite der Stadt Pulheim unter www.pulheim.de/corona. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Rufnummer 02238/808-386 zur Verfügung.
Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Wichtig: Es handelt sich nicht um ein Genehmigungsverfahren, sondern um eine Anmeldung, die es dem Ordnungsamt ermöglicht, die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung gegebenenfalls zu kontrollieren.
Die Höchstzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einer solchen privaten Festivität außerhalb von Privatwohnungen liegt aktuell bei 150. Dies gilt nur, solange die 7-Tages-Inzidenz im Rhein-Erft-Kreis die Marke 35 nicht überschreitet. Steigt dieser Wert auf über 35, sinkt die zugelassene Personenzahl auf 50, bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50 sinkt diese auf 25 Personen.