Laut Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises liegt die Zahl der bestätigten Coronavirus-Infektionen im gesamten Pulheimer Stadtgebiet bei aktuell 32 Fällen. In häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 31 Menschen.
Der Stab außergewöhnliche Ereignisse hat unter der Leitung von Bürgermeister Frank Keppeler die Schritte zur einer weitergehenden Öffnung der Verwaltung beschlossen: Von Montag, 4. Mai 2020, können Bürgerinnen und Bürger in allen Angelegenheiten wieder persönlich im Rathaus und seinen Außenstellen vorsprechen. Allerdings ist dies weiterhin nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Die Besucherinnen und Besucher müssen eine Abdeckung für Mund und Nase bei sich führen, die immer dann zu tragen ist, wenn der in der entsprechenden Landesverordnung vorgegebene Mindestabstand nicht einzuhalten ist. Telefonisch ist die Verwaltung unter 02238/808-0 und per E-Mail unter info@pulheim.de zu erreichen.
„Mit der Ausweitung der Öffnung können alle Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von der Dringlichkeit – zeitnah bearbeitet werden“, sagt Bürgermeister Frank Keppeler. Auch die städtische Bücherei öffnet am kommenden Montag zu den gewohnten Zeiten ihre Türen – unter der Einhaltung von hygienischen Vorgaben und Abstandsregeln. So dürfen nur 35 Nutzerinnen und Nutzer gleichzeitig in der Bücherei sein; der Aufenthalt sollte 30 Minuten nicht überschreiten. Das Tragen einer Maske ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten verpflichtend. Die Landesverordnung sieht vor, dass alle Besucherinnen und Besucher registriert werden müssen: Dabei werden Name, Vorname, Kontaktdaten und Zeitpunkt des Zutritts erfasst. Diese Daten dienen einer eventuellen Nachverfolgung von Infektionsketten.