Das Altpapiersammelsystem im Pulheimer Stadtgebiet soll geändert werden. Einen entsprechenden Vorschlag legt die Verwaltung den Ratsmitgliedern zum Beschluss in der Ratssitzung am Dienstag, 15. Dezember 2020, vor. „Seit langem häufen sich die Beschwerden bei der Verwaltung über den Zustand der Altpapiercontainer und der Sammelplätze.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Blaue Tonne, die dann verpflichtend ist, nicht mehr alle vier, sondern bereits alle zwei Wochen geleert wird. Große Kartonagen sollen an Samstagen bei Sammelstellen abgegeben werden können – ein Prinzip wie beim Schadstoffmobil. Die Altpapiercontainer werden dann im kommenden Jahr nach und nach abgebaut.
Bereits im September 2020 hatte die Verwaltung einen ähnlich lautenden Vorschlag zur Beratung an die politischen Gremien gegeben. Damals ist die Entscheidung vertagt worden. „Das Problem drängt jedoch und führt bei Bürgerinnen und Bürgern zu verständlichem Unmut“, fügt Bürgermeister Keppeler hinzu.
Die nun vorgeschlagenen Systemänderungen führen in der Gebührenkalkulation zu einer Steigerung des Gesamtaufwandes von rund 1,5 Prozent pro Jahr. Die Abfallgebühren müssen nach elf Jahren mit sinkenden bzw. stabilen Gebühren in 2021 erstmals wieder angehoben werden. Die Ratsmitglieder werden darüber ebenfalls am 15. Dezember 2020 entscheiden. Ursachen für die notwendige Anpassung sind hauptsächlich deutlich steigende Verwertungs- und Beseitigungskosten, die der Rhein-Erft-Kreis auf die Kommunen umlegt und die aus dem Gebührenhaushalt finanziert werden. Pulheim wird dennoch bei den Abfallgebühren weiterhin zu den günstigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen gehören.
59 Container-Standorte für Altpapier
Derzeit gibt es im Pulheimer Stadtgebiet 59 Container-Standorte für Altpapier. Pulheim ist die einzige Kommune im Umkreis, die noch ein solches Angebot vorhält. Häufig sind die Container nach erfolgter Leerung sehr schnell wieder voll, Kartonagen werden daneben abgestellt. Offensichtlich nutzen auch Gewerbetreibende die Container zur – allerdings rechtswidrigen – Entsorgung nicht zulässiger Mengen.