Die Stadt Pulheim erhebt für den Monat April 2020 keine Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagespflege, in den Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag. Die Regelung gilt auch für Familien, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Diesem Vorschlag von Bürgermeister Frank Keppeler ist der Ältestenrat – die Spitzen der im Rat vertretenen Fraktionen – heute einstimmig gefolgt.
„Mit dieser Dringlichkeitsentscheidung entlasten wir Familien finanziell und schaffen zugleich eine sichere Rechtsgrundlage, wie mit den Elternbeiträgen verfahren wird“, erläutert Bürgermeister Keppeler. „Ich danke allen Fraktionen für die große Zustimmung“, fügt er hinzu.
Die Stadt Pulheim folgt damit dem Vorschlag, auf den sich das Land Nordrhein-Westfalen und die kommunalen Spitzenverbände in der vergangenen Woche verständigt hatten: Die Kosten für den Gebührenausfall im Monat April tragen jeweils zur Hälfte das Land und die Kommunen. Für die Stadt Pulheim bedeutet dies die Übernahme von Kosten in Höhe von mehr als 200.000 Euro.
Städtische Kindertagesstätten: Kein Essensgeld bis Ende April 2020
Darüber hinaus hat der Ältestenrat entschieden, auch das Essensgeld in den städtischen Kindertagesstätten auszusetzen. Dies gilt nicht für die Kita Bärenkinder in Geyen, da hier die Verköstigung über den dortigen Förderverein eigenverantwortlich geregelt wird. Die Regelung umfasst den Zeitraum zwischen dem 16. März 2020 sowie dem 30. April 2020 und gilt auch für den Fall, dass die Betreuung mit dem Ende der Osterferien wieder beginnen sollte. Die Stadtverwaltung informiert die Eltern zeitnah über die konkreten Abwicklungsmodalitäten. „Mit der Festsetzung dieses langen Zeitraums sorgt die Stadt Pulheim auch bei diesem Thema für Planungssicherheit“, sagt Bürgermeister Keppeler.
Durch die nun getroffene Entscheidung entfallen Einnahmen in Höhe von rund 52.500 Euro. Da allerdings wegen der laufenden Notbetreuung kaum Kosten für Verpflegung entstehen, rechnet die Verwaltung damit, dass diesem Betrag Minderausgaben in etwa gleicher Höhe gegenüberstehen werden. Die freien und kirchlichen Träger der anderen Kindertagesstätten im Stadtgebiet entscheiden selbst, wie sie in dieser Frage verfahren.