Die Verwaltung hat soeben die Vorlage für die Sondersitzung des Rates am kommenden Dienstag, 7. Mai 2024, zu den geplanten Flüchtlingsunterkünften in Brauweiler, Stommeln und Sinnersdorf veröffentlicht. Diese ist auf der Homepage der Stadt Pulheim unter www.pulheim.de zu finden.
Der Schul- und Vereinssport ist durch die Schließung der Hallen stark belastet. Die Einschränkungen werden mit der Belegung der neuen Dreifachturnhalle in Brauweiler noch größer werden. Deshalb bleibt es das oberste Ziel der Verwaltung, die Turnhallen so zügig wie möglich wieder für den Sport freizugeben.
In der Vorlage schlägt sie den Mitgliedern des Rates zwei Varianten zur Beschlussfassung vor. Die erste Variante sieht die bereits in der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau am 25. April 2024 vorgestellten Planungen vor: Demnach würde in Stommeln An der Kopfbuche eine Einrichtung mit maximal rund 72 Plätzen entstehen, an der Hedwigstraße / Christophstraße in Sinnersdorf eine Unterkunft mit maximal rund 54 Plätzen sowie am Laurentiusweg in Brauweiler eine Einrichtung mit maximal 270 Plätzen.
In den vergangenen Wochen konnten sich Bürgerinnen und Bürger in die Planungen einbringen. Den Vorschlägen trägt die Verwaltung mit der neuen Variante teilweise Rechnung. So sieht diese eine Reduzierung der Plätze in Brauweiler und Sinnersdorf vor. In Brauweiler soll eines der vier vorgesehenen Containergebäude nicht errichtet und nur bei Bedarf aufgestellt werden. Damit verringert sich die Anzahl der Plätze auf maximal rund 196. In Sinnersdorf wird ebenfalls ein Container weniger errichtet. Dadurch reduziert sich die Anzahl der Plätze um 14 auf 40 Plätze. Auch sollen hier vier Parkplätze entstehen.
Darüber hinaus hat die Verwaltung weitere Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt. So wird die Verwaltung die Fläche des Bolzplatzes am Randkanal in Sinnersdorf dahingehend prüfen, ob dort eine Flüchtlingsunterkunft errichtet werden kann. Auch wird noch einmal die Möglichkeit geprüft, ob auf der Fläche Donatusstraße, auf der eine dauerhafte Unterkunft vorgesehen ist, eine Interimslösung errichtet werden kann.