Für das Umschreiben alter Papier-Führerscheine in die fälschungssicheren EU-Führerscheine im Scheckkartenformat gelten gestaffelte Umtauschfristen. Diese orientieren sich an dem Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber. Aktuell sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Für sie endet die Frist für den verpflichtenden Führerschein-Umtausch am 19. Januar 2024.
Pulheimerinnen und Pulheimer dieser Jahrgänge können sich hierfür an das Einwohnermeldeamt wenden. Nach vorheriger Terminvereinbarung – unter Online-Terminreservierung | Stadt Pulheim oder telefonisch unter der Rufnummer 02238/808-450 – müssen sie persönlich vorsprechen. Mitzubringen sind ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild sowie der vorhandene Führerschein. Dieser wird eingezogen und zunächst durch eine vorläufige Fahrerlaubnis ersetzt. Wichtig zu wissen: Die vorläufige Fahrerlaubnis ist nur in der Bundesrepublik Deutschland und nur für die Bearbeitungszeit, die bis zu drei Monaten dauern kann, gültig. Ist geplant, während dieses Zeitraums ein Kraftfahrzeug im Ausland zu fahren, ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Diese kann nicht das Einwohnermeldeamt, sondern ausschließlich das zuständige Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises ausstellen.
Unter dem Link https://www.pulheim.de/vv/produkte/fuehrerscheinantraege.php sind weitere Informationen zum Führerschein-Umtausch sowie eine Übersicht der gültigen Umtauschfristen abrufbar.
Ausweisdokumente auch ohne Termin im Einwohnermeldeamt (EMA) abholen
Das EMA weist erneut darauf hin, dass eine Vielzahl von beantragten Ausweisdokumenten zur Abholung bereitliegen. Bürgerinnen und Bürger, die in den vergangenen Wochen und Monaten entsprechende Dokumente beantragt haben, können diese ohne Terminreservierung zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus-Center abholen. Lediglich der Donnerstagnachmittag ist hiervon ausgenommen.