BVP beantragt die Verschiebung des Umzugs der Grundschule „An der Kopfbuche“ um mindestens 1 Jahr!
Die Fraktion des Bürgervereins Pulheim schließt sich dem Wunsch der Schulkonferenz der katholischen Grundschule Stommeln „An der Kopfbuche“ an und beantragt ebenfalls die Verschiebung des Umzugs in die auslaufende Hauptschule um mindestens ein Jahr. Diese Zeit soll genutzt werden, um ein für beide Schulen tragbares Nutzungskonzept zu erarbeiten.
Wie der zuständige Kämmerer in der Sitzung des Liegenschafts- und Hochbauausschusses am 16.03.2017 deutlich klargestellt hat, würde ein Umzug zum kommenden Schuljahr zu massiven Raumproblemen, sowohl an der Grundschule als auch an der auslaufenden Hauptschule führen. Für die Grundschule stünden beispielsweise keine Differenzierungsräume oder ausreichende OGS- Räume zur Verfügung. Für die Hauptschule würde der erforderliche Rückbau der Fachräume bedeuten, dass diese für den Fachunterricht in die Realschule gehen müssten.
„Für die Fraktion des Bürgervereins ist es von großer Bedeutung, dass beide Schulen über genügend Platz verfügen, um guten Unterricht zu gewährleisten. Diese Möglichkeiten sind unseres Erachtens nach bei einem Umzug der Grundschule an den Standort der Hauptschule in diesem Jahr, weder für die Schülerinnen und Schüler noch für die Lehrkräfte gegeben. Wir stehen beiden Schulen gegenüber in der Verantwortung, dass ein reibungsloser Schulbetrieb garantiert werden kann. Genauso wie die Grundschule über entsprechende Differenzierungs- und OGS-Räume verfügen muss, sollte gerade die auslaufende Hauptschule im Interesse ihrer Schülerinnen und Schüler weiterhin über die erforderlichen Fachräume verfügen, um einen erfolgreichen Schulabschluss gewährleisten zu können“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
Da es für das Gebäude an der Kopfbuche bisher noch kein konkretes Anschlusskonzept gibt, sollte die Verschiebung des Umzugs im Interesse beider Schulen möglich sein.
Für den BVP kann ein Ergebnis auch sein, dass der Umzug erst nach dem Auslaufen der Hauptschule erfolgt. So würde auch keine Schule durch Baumaßnahmen und damit einhergehende Lärmbelästigungen im Schulbetrieb gestört.