Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Pulheim wird auf der Liethentraße in Dansweiler ein Halteverbot anordnen, weil eine Durchfahrtmöglichkeit von mindestens 3,05 Meter erhalten bleiben muss. Die Liethenstraße ist mit einer Ausbaubreite von 4,75 Meter auf ihrer gesamten Länge eine Engstelle. Mit abgestellten PKWs, die bis zu 1,84 Meter breit sein können, ist die vorgeschriebene Durchfahrtbreite nicht gegeben.
Mit dieser Maßnahme reagiert die Stadtverwaltung auf Beschwerden von Anwohnern, die kritisieren, dass die Durchfahrt auf der Straße durch parkende Fahrzeuge schwierig sei. Die Ein- und Ausfahrt zu und von den eigenen Stellplätzen auf den privaten Grundstücken sei oft nicht möglich.
Die Anwohner werden über diese Maßnahme informiert und um Verständnis gebeten. Zur Entspannung der Parkraumsituation sind sie aufgerufen, die privaten Stellplätze und Garagen zum Abstellen ihrer Fahrzeuge nutzen.