(ots) – Die Polizei sucht derzeit nach zwei Trickdieben, die sich mit einer Lüge am Donnerstagnachmittag (24. März) Zugang zu dem Haus einer Pulheimerin verschafft und Schmuck gestohlen haben.
Die Geschädigte beschrieb einen der Männer als circa 180 Zentimeter groß. Er sei zwischen 30 und 40 Jahren alt, habe dunkle kurze Haare und lange Wimpern. Zum Tatzeitpunkt sei er mit einem dunklen Anzug, einer dunklen Krawatte und einem hellen Hemd bekleidet gewesen. Zudem habe er ein Laptop bei sich gehabt. Der zweite circa 30 bis 35-jährige Täter sei etwa 170 Zentimeter groß. Er habe dunkle Arbeitskleidung getragen und habe dunkle Haare.
Hinweise zu verdächtigen Fahrzeugen oder Personen nimmt das Kriminalkommissariat 12 unter der Rufnummer 02233 52-0 oder per Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Die Männer sollen gegen 16 Uhr an der Tür des Hauses an der Von-Werth-Straße geklingelt und vorgegeben haben Telekom-Mitarbeiter zu sein. Laut derzeitigem Sachstand soll der Täter mit dem Laptop vorgegeben haben aufgrund einer Digitalisierungsmaßnahme in das Haus zu müssen. Zudem habe er die Seniorin nach Wertgegenständen im Haus befragt. Der falsche Dienstleister habe die Frau angewiesen in den Keller zu gehen, um die Arbeiten zu unterstützen. Als sie die Männer nicht mehr wahrgenommen habe, sei sie aus dem Keller gekommen. Dann habe sie festgestellt, dass die Diebe samt Beute geflüchtet waren.
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis rät:
Die Tür bleibt zu! Lassen Sie keinen Fremden in ihre Wohnung. Bleiben Sie bei vorgetragenen Anliegen skeptisch. Dienstleister kommen in der Regel nicht unangemeldet und fragen nie nach Schmuck oder Wertgegenständen! Rufen Sie gegebenenfalls bei dem angegebenen Unternehmen oder Ihrem Vermieter an und lassen Sie sich den Arbeitseinsatz bestätigen.
Wenn Sie den Verdacht haben selbst Opfer einer Straftat geworden zu sein, erstatten Sie in jedem Fall Anzeige bei der Polizei. Über den Notruf „110“ der Polizei erhalten Sie rund um die Uhr schnelle Hilfe. Das sollten Sie auch in dem Fall tun, wenn Sie einer verdächtigen Person den Zutritt verwehrt haben. (sc)