Die Stadt Pulheim sucht für den Schiedsamtsbezirk Stommeln, Stommelerbusch und Ingendorf Personen, die sich für das Amt der Schiedsperson bewerben möchten. Das Schiedsamt ist eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Eine Schiedsperson soll das 25. Lebensjahr vollendet haben und soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wenn sie das 75. Lebensjahr vollendet hat. Die Voraussetzungen zur Eignung für das Schiedsamt sind im § 2 des Schiedsamtsgesetz NRW dargestellt.
Wer Interesse an der Übernahme dieses Ehrenamtes hat, sendet ein Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf bis zum 30. September 2024 an die Stadt Pulheim, Haupt- und Personalamt, Zentrale Dienste, René Esser, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim.