In diesen Tagen erreichen alle Bürgern, die in Pulheim eine Wohnung, ein Grundstück oder ein Haus besitzen, die Bescheide über die Grundbesitzabgaben. Dazu gehören etwa die Grundsteuer, die Kosten der Straßenreinigung und der Müllabfuhr, aber auch die Abwassergebühren.
„In den Tabellen auf diesem Gebührenbescheid gibt es Spalten, in denen eigentlich eingetragen sein sollte, welche Berechnungsgrundlage im Vorjahr zugrunde gelegt wurde. Beispielsweise, wie hoch die kalkulierte Niederschlagsmenge im Jahr 2021 war oder wie viele Meter Grundstücksgrenze abgerechnet wurden. Dort steht überall eine Null statt des korrekten Wertes. Warum das so ist, leuchtet nicht ein. Ein Vergleich mit dem, was ich im letzten Jahr bezahlen musste und was nun fällig wird, ist so nicht möglich.“, stellt Rolf Dohmen, SPD-Mitglied im Stadtrat, fest. „Das ist weder transparent noch bürger*innenfreundlich – und geht sicherlich besser.“
Deshalb fragte die SPD-Stadtratsfraktion bei der Verwaltung nach, welche Gründe es für das Fehlen der Vorjahreswerte auf den städtischen Gebührenbescheiden gibt. „Sollte es ohne viel Aufwand möglich sein, künftig diese Vergleichswerte mit aufzuführen, würden wir das sehr begrüßen“, so Sylvia Fröhling, Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten. „Das wäre eine einfache Möglichkeit, für mehr Klarheit zu sorgen. Und nebenbei ersparte das sicherlich auch den Mitarbeitern im Rathaus Arbeit. Wir können uns nämlich gut vorstellen, dass die Nullen in den Tabellen, die ohne jegliche Erläuterung dort stehen, regelmäßig für Verwirrung und Nachfragen sorgen. Das muss ja nicht sein.“